Streitigkeiten · Forderungen · Verträge

Anwalt für
Zivilrecht
in Berlin

Faruk Aydin, Rechtsanwalt in Berlin, berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in zivilrechtlichen Streitigkeiten – insbesondere bei offenen Forderungen, Vertragsproblemen und außergerichtlicher sowie gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen.

Zivilrechtliche Beratung mit Erfahrung und Struktur

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Streitigkeiten, bei denen es häufig um wirtschaftliche Interessen, offene Forderungen oder die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche geht. Maßgeblich ist dabei nicht nur die rechtliche Ausgangslage, sondern auch eine strukturierte Einschätzung der Erfolgsaussichten und des sinnvollen Vorgehens.

Rechtsanwalt Faruk Aydin berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in zivilrechtlichen Angelegenheiten mit einer sachlichen und realistischen Herangehensweise. Im Mittelpunkt steht die Prüfung bestehender Ansprüche, die rechtliche Einordnung von Forderungen sowie die Entscheidung, ob eine außergerichtliche Klärung oder eine gerichtliche Durchsetzung zielführend ist.

Die anwaltliche Betreuung erfolgt persönlich, nachvollziehbar und mit dem Ziel, rechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen.

Anwaltliche Betreuung

Persönliche rechtliche Prüfung und Betreuung durch Rechtsanwalt Faruk Aydin.

Strukturierte Anspruchsprüfung

Klare Einordnung der Rechtslage und Bewertung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

Kanzlei in Berlin

Beratung mit Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin und Brandenburg, darüber hinaus bundesweit.

Schwerpunkte im Zivilrecht

Die Kanzlei Aydin.law berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in ausgewählten zivilrechtlichen Streitigkeiten. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Einordnung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen – außergerichtlich und vor Gericht.

Wann anwaltliche Hilfe im Zivilrecht sinnvoll ist

Nicht jede zivilrechtliche Angelegenheit erfordert zwingend anwaltliche Unterstützung. In vielen Fällen ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung jedoch sinnvoll, um Risiken realistisch einzuschätzen und unnötige Kosten oder Fehlentscheidungen zu vermeiden. Eine anwaltliche Beratung im Zivilrecht ist insbesondere dann angezeigt:

wenn offene Forderungen nicht beglichen werden und eine außergerichtliche Klärung scheitert
wenn unklar ist, ob und in welcher Höhe Zahlungsansprüche bestehen
bei Streitigkeiten aus Verträgen, etwa wegen nicht erbrachter Leistungen oder Zahlungsrückständen
wenn unberechtigte oder überhöhte Forderungen abgewehrt werden sollen

Kosten und Kostentragung im Zivilrecht

Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit im Zivilrecht richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgeblich sind dabei insbesondere der Gegenstandswert sowie der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

In bestimmten Fällen, etwa bei umfangreichen oder komplexen zivilrechtlichen Streitigkeiten, kann anstelle der gesetzlichen Vergütung auch eine Vergütung auf Stundenbasis oder eine Pauschalvereinbarung getroffen werden. Ob und in welchem Umfang eine solche Vereinbarung sinnvoll ist, wird im Vorfeld transparent besprochen.

Bereits im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine klare Einschätzung, welche Kosten voraussichtlich entstehen und auf welcher Grundlage diese berechnet werden. Ziel ist eine nachvollziehbare und faire Kostenstruktur ohne Überraschungen.

Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richtet sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit sowie dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Dieses Modell ist der Regelfall im Zivilrecht und bietet eine klare, gesetzlich festgelegte Grundlage für die Abrechnung.
Stundenbasierte Vergütung
Bei besonders umfangreichen oder komplexen zivilrechtlichen Streitigkeiten kann eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart werden. Dieses Modell eignet sich insbesondere dann, wenn der Arbeitsaufwand im Vorfeld schwer abschätzbar ist und eine flexible, auf den tatsächlichen Aufwand bezogene Abrechnung sinnvoll erscheint.
Pauschalvergütung
In geeigneten Fällen kann auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Diese bietet Kostentransparenz, da der Gesamtbetrag unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand festgelegt wird. Ob eine Pauschalvergütung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall und dem erwarteten Umfang der Tätigkeit ab.
Kostentragung im gerichtlichen Verfahren (§ 91 ZPO)
In gerichtlichen Zivilverfahren gilt grundsätzlich der gesetzliche Grundsatz, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Hierzu gehören regelmäßig sowohl die Gerichtskosten als auch die gesetzlichen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung erfolgt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Bei einem vollständigen Obsiegen können die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten in der Regel von der Gegenseite verlangt werden. Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen erfolgt eine entsprechende Kostenquote. Die Frage der Kostentragung ist daher stets Bestandteil der rechtlichen Einschätzung zu Beginn eines Verfahrens und wird transparent in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einbezogen.

So arbeiten wir

Klarer Ablauf. Persönlicher Ansprechpartner. Transparente Einschätzung.

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Häufige Fragen zum Zivilrecht

Antworten auf häufige Fragen zu zivilrechtlichen Streitigkeiten, Forderungen und Kosten.

1Wann ist eine anwaltliche Beratung im Zivilrecht sinnvoll?
Eine Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Forderungen nicht beglichen werden, vertragliche Streitigkeiten bestehen oder unklar ist, ob Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Risiken und Kosten realistisch einzuordnen.
2Übernehmen Sie auch den Forderungseinzug für Unternehmen?
Ja. Die Kanzlei vertritt Unternehmen und Selbständige bei der Durchsetzung offener Forderungen – außergerichtlich und, wenn erforderlich, gerichtlich. Ziel ist eine strukturierte und wirtschaftlich sinnvolle Anspruchsdurchsetzung.
3Können unberechtigte Forderungen abgewehrt werden?
Unberechtigte oder überhöhte Forderungen können rechtlich geprüft und abgewehrt werden. Dies betrifft insbesondere Zahlungsaufforderungen, Inkassoforderungen oder streitige Vertragsansprüche.
4Muss jede zivilrechtliche Streitigkeit vor Gericht geklärt werden?
Nein. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Lösung möglich und sinnvoll. Ob ein gerichtliches Vorgehen erforderlich ist, hängt von der Erfolgsaussicht, der Streitigkeit und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
5Wie werden die Kosten im Zivilrecht berechnet?
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In geeigneten Fällen können auch Stunden- oder Pauschalvergütungen vereinbart werden. Hierüber wird vor Beginn der Tätigkeit transparent informiert.
6Wer trägt die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens?
In Zivilverfahren trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits. Dazu gehören regelmäßig die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Anwaltskosten nach dem RVG. Bei teilweisem Obsiegen oder Unterliegen erfolgt eine Kostenquote.

Kontaktieren Sie uns

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.