Der Händler hat Sie beim Autokauf belogen – und das hat rechtliche Konsequenzen

Autohändler arglistige Täuschung – wann Sie den Kaufvertrag anfechten und den vollen Kaufpreis zurückfordern können

Sie haben ein Fahrzeug beim Händler gekauft. Später stellt sich heraus: Der Unfallschaden wurde nicht erwähnt, der Kilometerstand war manipuliert, der Motorschaden war dem Händler bekannt – oder das Fahrzeug wurde als "unfallfrei" verkauft, obwohl das nachweislich nicht stimmte. Das Gefühl, das viele Käufer in diesem Moment beschreibt: Man wurde getäuscht, und nun sitzt man auf dem Schaden.

Arglistige Täuschung durch einen Autohändler ist kein Randphänomen. Und die gute Nachricht ist: Das Gesetz gibt Ihnen in diesem Fall sehr starke Rechte. Stärker als die normale Gewährleistung. Stärker als ein vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss. Bei nachgewiesener Arglist nach § 123 BGB können Sie den Kaufvertrag anfechten – das macht ihn von Anfang an unwirksam – und den vollständigen Kaufpreis zurückfordern. Kein "gekauft wie gesehen", kein "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" schützt den Händler dann noch.

Aber: Arglist muss bewiesen werden. Das ist die eigentliche Herausforderung. Als Kanzlei für Verkehrsrecht Berlin prüfen wir Kaufvertrag, Inserat, Kommunikation und Schadensbild – und sagen Ihnen klar, ob und wie Ihr Fall durchzusetzen ist.

Kurzantwort zur arglistigen Täuschung durch den Autohändler

Arglistige Täuschung nach § 123 BGB liegt vor, wenn der Händler Sie durch falsche Angaben oder das bewusste Verschweigen wesentlicher Mängel zur Kaufentscheidung verleitet hat – und dabei wusste oder zumindest für möglich hielt, dass die Angabe falsch oder unvollständig war. Die Folge ist stark: Sie können den Kaufvertrag anfechten, das Fahrzeug zurückgeben und den vollständigen Kaufpreis zurückfordern. Vertraglich vereinbarte Haftungsausschlüsse und Gewährleistungsbeschränkungen schützen den Händler bei Arglist nicht – das regelt § 444 BGB ausdrücklich. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Täuschung entdeckt haben. Danach schließt sich der Weg über § 123 BGB.

Autokaufvertrag prüfen

Wir prüfen Ihren Kaufvertrag sowie die gesamte Kommunikation mit dem Verkäufer und bewerten, ob ein Rücktritt rechtlich möglich ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Mängel & Ansprüche bewerten

Wir analysieren den Fahrzeugmangel, prüfen die Erfolgsaussichten eines Rücktritts und berechnen Ihre Ansprüche – insbesondere Kaufpreisrückzahlung und Nutzungsentschädigung.

Schreiben & Fristen setzen

Wir erstellen rechtssichere Schreiben, setzen dem Verkäufer die erforderlichen Fristen zur Nacherfüllung und erklären – wenn nötig – den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ihre Rechte durchsetzen

Wir verhandeln mit dem Händler und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich oder vor Gericht, bis zur vollständigen Rückabwicklung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei arglistiger Täuschung können Sie den Kaufvertrag anfechten – das macht ihn von Anfang an unwirksam, und der Händler muss den vollen Kaufpreis erstatten.
  • Arglist liegt vor, wenn der Händler die Täuschung kannte oder für möglich hielt – bedingter Vorsatz genügt; er muss die Falschaussage nicht mit voller Absicht gemacht haben.
  • "Gekauft wie gesehen" und ähnliche Klauseln schützen bei Arglist nicht – § 444 BGB schließt Haftungsausschlüsse bei arglistig verschwiegenen Mängeln ausdrücklich aus.
  • Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis der Täuschung – schnelles Handeln nach der Entdeckung ist deshalb entscheidend.
  • Neben der Anfechtung kommen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz in Betracht – je nachdem, was im Einzelfall stärker ist.
  • Den Nachweis der Arglist müssen Sie führen – Inserat, Kaufvertrag, Kommunikation, Fotos und Gutachten sind die Grundlage.
  • Keine vorschnelle Reparatur, keine Teilreparatur ohne Dokumentation – wer das Fahrzeug verändert, bevor die Lage geklärt ist, gefährdet sein Beweismittel.

Wann liegt arglistige Täuschung durch den Autohändler vor?

Drei Voraussetzungen müssen zusammentreffen. Fehlt eine, liegt keine Arglist vor.

 

Die Täuschungshandlung – aktiv oder durch Verschweigen

Arglistige Täuschung kann auf zwei Weisen begangen werden: durch eine aktive Falschangabe – der Händler sagt etwas, das nicht stimmt – oder durch das bewusste Verschweigen einer wesentlichen Information, obwohl er verpflichtet wäre, sie zu offenbaren.

Aktive Täuschung: "Das Fahrzeug ist unfallfrei", obwohl der Händler den Unfallschaden kannte. "Kilometerstand laut Tacho: 80.000 km", obwohl er weiß oder ahnt, dass der Stand manipuliert wurde. "Motor top in Ordnung", obwohl der Händler den Wagen kurz zuvor mit Motorproblemen angekauft hat.

Täuschung durch Verschweigen: Ein Händler, der einen schweren Vorschaden kennt, muss ihn ungefragt nennen. Er darf nicht darauf hoffen, dass der Käufer nicht fragt. Die Pflicht zur Offenbarung erheblicher Mängel besteht auch ohne ausdrückliche Frage – das ist höchstrichterlich anerkannt.

 

Der Vorsatz – bedingter Vorsatz genügt

Der Händler muss nicht gewusst haben, dass seine Angabe zu 100 Prozent falsch ist. Es genügt, dass er es für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat. Das nennt sich bedingter Vorsatz – und er ist in der Praxis deutlich häufiger nachweisbar als volle Täuschungsabsicht.

Ein Händler, der ein Fahrzeug ankauft, ohne den Vorschaden zu prüfen, aber im Inserat "unfallfrei" schreibt, handelt möglicherweise mit bedingtem Vorsatz – weil er wusste, dass er es nicht wissen konnte, es aber trotzdem behauptet hat. Das Kammergericht Berlin und andere Gerichte haben solche "ins-Blaue-hinein"-Angaben als arglistnah eingestuft.

Das LG Berlin hat allerdings auch die Gegengrenze gezogen: Ein Händler, der selbst keine Anhaltspunkte für eine Tachomanipulation hatte und den Kilometerstand so weitergegeben hat, wie er ihn beim Ankauf vorfand, handelt nicht zwingend arglistig. Kenntnis oder zumindest Verdacht muss vorhanden sein.

 

Die Kausalität – die Täuschung muss entscheidend gewesen sein

Die Täuschung muss für Ihre Kaufentscheidung ursächlich gewesen sein: Wenn Sie gewusst hätten, dass das Fahrzeug einen schweren Unfallschaden hatte, hätten Sie es entweder nicht gekauft oder nicht zu diesem Preis. Das klingt selbstverständlich – ist aber juristisch als sogenannte Doppelkausalität zu verstehen: Die Täuschung muss sowohl den Irrtum als auch die Kaufentscheidung verursacht haben.

In der Praxis: Wer bewusst ein Unfallfahrzeug zu günstigem Preis kauft, weil er den Schaden kannte, kann nicht später Arglist geltend machen. Wer aber nicht wusste und das Fahrzeug zum Marktpreis für "unfallfrei" kaufte, ist klar kausal getäuscht worden.

Bevor Sie handeln: drei Fragen, die alles entscheiden.

1. War die Ursache schon bei Übergabe angelegt? Ein Motorschaden ist nur dann ein Sachmangel, wenn die schadensauslösende Ursache schon beim Kauf vorhanden oder zumindest angelegt war – nicht wenn sie danach entstand.

2. Liegt der Schaden in den ersten zwölf Monaten? Beim Händlerkauf hilft Ihnen im ersten Jahr die gesetzliche Vermutung – Sie müssen nicht die genaue Ursache beweisen, aber einen mangelhaften Zustand darlegen.

3. Ist es Verschleiß oder ein Defekt? Normaler Verschleiß entsprechend Alter und Laufleistung ist kein Sachmangel – auch wenn er teuer ist.

Welche Rechte Sie haben – und welche am stärksten sind

Arglist öffnet vier Türen gleichzeitig – und schließt keine davon durch Vertragsklauseln.

 

Anfechtung nach § 123 BGB – die stärkste Waffe

Die Anfechtung ist das mächtigste Instrument bei arglistiger Täuschung. Sie erklärt den Kaufvertrag für von Anfang an unwirksam – als hätte er nie bestanden. Das bedeutet: Sie geben das Fahrzeug zurück, der Händler zahlt den vollen Kaufpreis zurück. Keine Abzüge für Nutzungsentschädigung (anders als beim Rücktritt), keine Fristen zur Nacherfüllung, keine Fristsetzungspflicht.

Die Anfechtungsfrist nach § 124 BGB beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Täuschung entdeckt haben – nicht ab dem Kaufdatum. Das ist wichtig: Wenn Sie den Unfallschaden erst sechs Monate nach dem Kauf entdecken, beginnt die Jahresfrist erst dann zu laufen. Aber sie läuft dann – und zwar unerbittlich.

Anfechtungsfrist: ein Jahr ab Kenntnis der Täuschung

Die Frist beginnt nicht mit dem Kauf, sondern mit dem Moment, in dem Sie die Täuschung erkannt haben. Bei Entdeckung eines verschwiegenen Unfallschadens oder manipulierten Kilometerstands beginnt die Frist in diesem Moment. Verpassen Sie sie, ist die Anfechtung ausgeschlossen – auch wenn die Täuschung eindeutig war.

Rücktritt und Minderung nach § 437 BGB

Alternativ – oder wenn die Anfechtungsfrist abgelaufen ist – können Sie auf die kaufrechtlichen Rechte nach § 437 BGB zurückgreifen: Rücktritt oder Minderung. Diese Wege setzen grundsätzlich eine vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus, können aber bei Arglist unter Umständen entbehrlich sein.

Der Rücktritt führt ebenfalls zur Rückabwicklung, aber mit einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Die Minderung lässt das Fahrzeug beim Käufer, reduziert aber den Kaufpreis. Mehr zu den Rücktrittsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Seite Rücktritt vom Autokaufvertrag.

 

Schadensersatz

Bei arglistiger Täuschung können Sie zusätzlich Schadensersatz verlangen – für vergebliche Aufwendungen (An- und Abmeldekosten, Gutachterkosten, Reparaturausgaben, die durch die Täuschung verursacht wurden). Wichtig: Bei Arglist ist eine eigene Mitschuld des Käufers – auch wenn sie grob fahrlässig war – in der Regel unerheblich.

 

§ 444 BGB – warum Haftungsausschlüsse nicht helfen

Das ist die entscheidende Norm für jeden, dem der Händler "ohne Gewähr" oder "gekauft wie gesehen" entgegenhält. § 444 BGB ist eindeutig: Wer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, kann sich auf einen Haftungsausschluss nicht berufen. Die Klausel ist in diesem Moment wertlos.

Die Rechtsfolgen der arglistigen Täuschung im Überblick

Recht Grundlage Voraussetzung Folge
Anfechtung § 123 BGB Arglist + Kausalität Vertrag unwirksam, voller Kaufpreis zurück
Rücktritt § 437 Nr. 2 BGB Sachmangel + Fristsetzung Rückabwicklung mit Nutzungsentschädigung
Minderung § 437 Nr. 2 BGB Sachmangel Kaufpreis reduziert, Auto bleibt
Schadensersatz § 437 Nr. 3 BGB Verschulden des Händlers Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Haftungsausschluss § 444 BGB Greift bei Arglist NICHT Schützt den Händler nicht

Frist Anfechtung: 1 Jahr ab Kenntnis der Täuschung (§ 124 BGB). Frist Gewährleistung: 2 Jahre ab Übergabe.

Händler hat etwas verschwiegen oder falsche Angaben gemacht?

Das sind die Situationen, in denen anwaltliche Unterstützung entscheidend ist. Wir prüfen Ihren Fall, die Beweislage und die richtige Vorgehensweise. Als Anwalt für Kaufrecht setzen wir Ihre Rechte gegenüber Verkäufern durch.

Typische Fälle arglistiger Täuschung durch Autohändler

Diese Konstellationen sind in der Praxis am häufigsten – und am besten beweisbar.

 

Verschwiegener Unfallschaden

Das ist der Klassiker. Der Händler verkauft ein Fahrzeug als "unfallfrei" oder erwähnt einen Unfallschaden nicht, obwohl er ihn kannte. Als Faustregel gilt: Wenn der Schaden erheblich war – also nicht bloß ein Bagatellschaden –, bestand eine Offenbarungspflicht. Ein Reparaturaufwand von über 5.000 Euro gilt nach verbreiteter Rechtsprechung regelmäßig nicht mehr als Bagatelle.

Details zum verschwiegenen Unfallwagen finden Sie auf unserer Seite Unfallwagen verschwiegen.

 

Manipulierter Kilometerstand

Der Händler gibt einen falschen Kilometerstand an – entweder weil er ihn selbst manipuliert hat oder weil er wusste, dass der Stand nicht korrekt war, und das Fahrzeug trotzdem mit dieser Angabe verkaufte. Das LG Berlin hat 2015 (AZ 19 O 17/15) allerdings auch klargestellt: Wenn der Händler selbst keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit hatte und den Stand so weitergab, wie er ihn beim Ankauf vorfand, liegt nicht automatisch Arglist vor.

Details zur Beweisführung bei manipuliertem Kilometerstand finden Sie auf unserer Seite Tacho Betrug Kilometerstand.

 

Verschwiegene Motorschäden und technische Mängel

Ein Händler, der weiß, dass ein Fahrzeug motorintern Probleme hat, oder der es kurz vor dem Verkauf wegen solcher Probleme angekauft hat, und es dann als "technisch einwandfrei" weiterverkauft, handelt arglistig. Dasselbe gilt für verschwiegene Getriebeschäden, bekannte Elektrikprobleme oder einen bekannten Hochdruckverlust im Motor.

 

Falsche Angaben zu Vorbesitzern, Nutzungsart oder Scheckheft

"Nur ein Vorbesitzer" – aber das Fahrzeug hatte fünf. "Scheckheftgepflegt" – aber das Scheckheft wurde nachträglich gefälscht. "Privatfahrzeug" – aber das Fahrzeug war ein ehemaliges Leasingfahrzeug einer Gesellschaft mit unbekannter Nutzungsintensität. All das können Täuschungen sein, wenn der Händler es wusste.

Was Sie beweisen müssen – und welche Beweise wirklich helfen

Den Nachweis der Arglist müssen Sie führen. Das ist die eigentliche Herausforderung.

 

Beweislast beim Käufer

Dass der Händler getäuscht hat, dass er es wusste oder zumindest ahnte, und dass diese Täuschung für Ihre Kaufentscheidung ausschlaggebend war – all das müssen Sie beweisen. Das ist die Haupthürde in Arglistfällen. Pauschal zu behaupten "er muss es gewusst haben" reicht nicht. Gerichte verlangen konkrete Indizien.

 

Beweismittel, die in der Praxis entscheidend sind

Inserat und Kaufvertrag: Alles, was der Händler schriftlich oder digital zugesichert hat, ist ein Beweis. Screenshot des Inserats mit "unfallfrei", Kaufvertrag mit "keine bekannten Mängel", WhatsApp-Nachricht mit "Motor top". Diese Dokumente sofort sichern.

Werkstattberichte und Gutachten: Ein unabhängiges technisches Gutachten, das den Vorschaden oder den technischen Defekt dokumentiert, ist das stärkste Beweismittel. Es zeigt, dass der Schaden nicht neu entstanden ist, sondern schon länger bestand – und damit für den Händler beim Ankauf erkennbar oder bekannt gewesen sein müsste.

Fahrzeughistorie: Ankaufsunterlagen des Händlers, frühere Reparaturrechnungen, HU-Berichte, Servicehefte – all das kann zeigen, dass dem Händler der Mangel beim Ankauf bereits bekannt war.

Kommunikation: E-Mails, Chat-Verläufe, Nachrichten zwischen Ihnen und dem Händler. Was hat er auf Ihre Fragen geantwortet? Was hat er versprochen?

Zeugen: Wer war beim Kauf dabei? Hat der Händler mündliche Zusicherungen gemacht, die ein Zeuge gehört hat?

Beweismittel-Checkliste bei Verdacht auf arglistige Täuschung

  • Inserat sichern (Screenshot mit Datum und URL)
  • Kaufvertrag vollständig aufbewahren
  • Gesamte Kommunikation mit dem Händler sichern (E-Mail, WhatsApp, SMS)
  • Fotos vom Schadensbild – vor jeder Reparatur
  • Unabhängiges technisches Gutachten beauftragen
  • Werkstattberichte und Reparaturrechnungen sichern
  • Serviceheft und HU-Berichte auf Widersprüche prüfen
  • Zeugen identifizieren und Aussagen sichern
  • Fahrzeugidentifikationsnummer für Datenbankabfragen nutzen

So gehen Sie vor – der richtige Ablauf

Nicht spontan agieren. Nicht ohne Dokumentation konfrontieren. Nicht die Frist verpassen.

 

Schritt 1: Nichts reparieren, alles dokumentieren. Solange die Sachlage nicht geklärt ist, keine Veränderungen am Fahrzeug. Fotos machen, Unterlagen sichern, Inserat dokumentieren.

Schritt 2: Unabhängiges Gutachten beauftragen. Bevor Sie den Händler konfrontieren, sollten Sie wissen, was ein technischer Sachverständiger feststellt. Das Gutachten ist der Kern Ihres Beweises.

Schritt 3: Händler schriftlich konfrontieren. Per Einschreiben. Sachlich, ohne Vorwürfe, die Sie noch nicht belegen können. Beschreiben Sie den entdeckten Mangel und fordern Sie eine Stellungnahme. Die Reaktion des Händlers kann selbst ein Beweismittel sein.

Schritt 4: Anfechtung oder Rücktritt anwaltlich vorbereiten. Auf Basis von Gutachten, Dokumenten und Händlerreaktion lässt sich beurteilen, ob Anfechtung nach § 123 BGB oder Rücktritt nach § 437 BGB der stärkere Weg ist. Das sollte anwaltlich abgestimmt sein – denn eine fehlerhaft erklärte Anfechtung kann den Anspruch gefährden.

Schritt 5: Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung. Viele Hausrat- oder Kfz-Rechtsschutzversicherungen decken Kaufrechtsstreitigkeiten ab. Das kann die Kostenbarriere für ein gerichtliches Vorgehen deutlich senken.

Fazit vom Anwalt: Arglistige Täuschung durch den Autohändler ist kein Pech – es ist ein Rechtsproblem mit starken Konsequenzen

Arglist ist das stärkste Instrument im Autokaufrecht. Sie hebt Haftungsausschlüsse auf, eröffnet die Anfechtung ohne Fristsetzungspflicht und gibt Ihnen den vollen Kaufpreis zurück. Aber sie muss bewiesen werden – und die Jahresfrist läuft.

Wer eine arglistige Täuschung vermutet, sollte nicht warten. Je früher dokumentiert, gesichert und anwaltlich geprüft wird, desto besser die Position. Gerne stehen wir als Anwalt für Autorecht an Ihrer Seite. 

Autohändler arglistige Täuschung Berlin – Anfechtung prüfen lassen, bevor die Frist läuft.

Wir prüfen Ihren Fall konkret: Täuschungshandlung, Vorsatz, Beweislage und Frist. Kostenlose Ersteinschätzung – direkt, ohne Umwege, auf Basis Ihrer Unterlagen.

Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

    Lea

  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

    elzar redjeb

  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

    Anastasia Melnyk

  • Herr Aydin hat mir in einem komplexen Verkehrsrechtsfall außerordentlich geholfen. Seine unübertroffene Fachkenntnis und Engagement haben dazu geführt, dass mein Fall erfolgreich gelöst wurde. Die klare und präzise Kommunikation haben mir ein tiefes Verständnis für die rechtlichen Aspekte meines Falls vermittelt und mir gleichzeitig ein Gefühl von Vertrauen und Sicherheit gegeben. Die Professionalität und Empathie, die ich während des gesamten Prozesses erlebt habe, waren bemerkenswert. Ich bin äußerst zufrieden mit der Ergebnissen und kann diesen Anwalt uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre herausragende Unterstützung!

    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

    Hamza OKUNAN

  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

    Baran Kaplan

  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Kostenlose Erstberatung

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

1. Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular.

2. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft Ihren Fall und meldet sich zeitnah bei Ihnen – unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie.

3. Sie erhalten eine Einschätzung und können anschließend in Ruhe entscheiden, ob wir Ihre Regulierung übernehmen sollen.

Unsere Vorteile:

Unverbindliche Erstberatung – Sie haben kein Kostenrisiko mit uns.

Schnelle Rückmeldung – spätestens am nächsten Werktag

Absolute Datensicherheit – Ihre Angaben bleiben vertraulich

No Choosen File

Über den Autor:

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und berät Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht – einschließlich der rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Autokauf. Dazu gehören Gewährleistungsstreitigkeiten mit Händlern, der Rücktritt vom Kaufvertrag, verschwiegene Mängel und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Verkäufern.

Die anwaltliche Begleitung bei Autokaufstreitigkeiten umfasst die Prüfung des Sachverhalts und der Beweislage, die Einordnung der geltend gemachten Mängel nach geltendem Kaufrecht, die Entwicklung einer klaren Vorgehensweise – von der Mängelanzeige über die Fristsetzung bis zur Rücktrittserklärung oder Klage – sowie die Vertretung gegenüber Händlern, Versicherungen und vor den zuständigen Gerichten.

Ziel ist eine sachgerechte und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten auf Grundlage der konkreten Situation – ohne falsche Versprechen, aber mit klarer Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zur arglistigen Täuschung durch den Autohändler

1Was gilt als arglistige Täuschung beim Autokauf?
Wenn der Händler durch falsche Angaben oder das bewusste Verschweigen wesentlicher Mängel Ihre Kaufentscheidung beeinflusst hat und dabei wusste oder zumindest für möglich hielt, dass die Angabe falsch war.
2Wann kann ich den Kaufvertrag anfechten?
Bei nachgewiesener Arglist können Sie nach § 123 BGB anfechten – innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Täuschung. Die Anfechtung macht den Vertrag von Anfang an unwirksam.
3Hilft "gekauft wie gesehen" dem Händler bei Arglist?
Nein – § 444 BGB schließt ausdrücklich aus, dass sich der Händler bei arglistig verschwiegenen Mängeln auf einen Haftungsausschluss berufen kann.
4Muss ich dem Händler vor der Anfechtung eine Frist zur Nacherfüllung setzen?
Nein – bei der Anfechtung nach § 123 BGB ist keine vorherige Fristsetzung erforderlich.
5Wie lange habe ich Zeit für die Anfechtung?
Ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Täuschung entdeckt haben. Nicht ab dem Kaufdatum.
6Wer muss beweisen, dass der Händler getäuscht hat?
Der Käufer – durch Inserat, Kaufvertrag, Gutachten, Kommunikation und Zeugen.
7Reicht bedingter Vorsatz für Arglist?
Ja – der Händler muss die Täuschung nicht mit voller Absicht begangen haben. Es genügt, dass er die Falschangabe für möglich hielt und in Kauf nahm.
8Kann ich neben der Anfechtung auch Schadensersatz verlangen?
Ja – für vergebliche Aufwendungen und weitere Schäden, die durch die Täuschung entstanden sind.
9Was ist der Unterschied zwischen Anfechtung und Rücktritt?
Bei der Anfechtung wird der Vertrag von Anfang an unwirksam – kein Abzug für Nutzungsentschädigung. Beim Rücktritt erfolgt eine Rückabwicklung, aber typischerweise mit Abzug für gefahrene Kilometer.
10Kann Tachobetrug eine arglistige Täuschung sein?
Ja – wenn der Händler den falschen Kilometerstand kannte oder für möglich hielt. Details auf unserer Seite Tacho Betrug Kilometerstand.

Kontaktieren Sie uns

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.