Fahrerlaubnisrecht Berlin - Kanzlei Aydin.law

Führerschein Anwalt Berlin –
Einspruch prüfen, Fahrverbot abwenden

Ein drohender oder bereits erfolgter Entzug der Fahrerlaubnis ist kein Standardfall. Strafrecht und Verwaltungsrecht greifen ineinander. Fristen laufen. Behörden handeln. Wer zu spät reagiert, verliert Optionen, die vorher noch offen waren.

Wir sichern Ihre Fahrerlaubnis – in Berlin und bundesweit

Die Fahrerlaubnis kann auf zwei Wegen entzogen werden: durch ein Strafgericht nach § 69 StGB – etwa bei Trunkenheit, Unfallflucht oder schwerer Gefährdung – oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach § 3 StVG, wenn die Eignung fehlt. Nach der Entziehung läuft eine Sperrfrist: Mindestens sechs Monate, oft länger. Die Wiedererteilung muss aktiv beantragt werden – frühestens sechs Monate vor Fristablauf. In vielen Fällen ist eine MPU Voraussetzung. Als Anwalt für Verkehrsrecht Berlin begleiten wir von der ersten Prüfung bis zur Neuerteilung.

Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

Was Sie nach einer Fahrerlaubnisentziehung oder bei drohendem Entzug sofort wissen müssen.
  • Fahrverbot ≠ Entzug: Das Fahrverbot ist zeitlich begrenzt – danach kommt der Führerschein automatisch zurück. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Danach ist eine Neuerteilung erforderlich.

  • Zwei Verfahren laufen parallel: Strafverfahren (Gericht) und Verwaltungsverfahren (LABO Berlin) sind unabhängig voneinander – können sich aber gegenseitig beeinflussen. Beide müssen strategisch geführt werden.

  • MPU ist oft Pflicht: Bei Alkohol ab 1,6 Promille, Drogenkonsum und vielen Mehrfachverstößen ist ein positives MPU-Gutachten Voraussetzung für die Neuerteilung. Ohne Vorbereitung scheitern viele.

  • Sperrfrist: mindestens 6 Monate: In schweren Fällen bis zu 5 Jahre oder dauerhaft. Eine Verkürzung ist unter engen Voraussetzungen möglich – nicht automatisch, aber erreichbar.

  • Neuerteilung: rechtzeitig planen: Der Antrag beim Berliner Bürgeramt kann frühestens sechs Monate vor Fristablauf gestellt werden. Bearbeitungszeit beim LABO einplanen – keine automatische Rückgabe.
  • Frühzeitig handeln: Je früher anwaltliche Begleitung einsetzt, desto mehr Optionen bleiben erhalten – für den Führerscheinerhalt, die Verkürzung oder die Vorbereitung der Wiedererteilung.

Führerschein entzogen oder Entziehung droht?

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos: Bescheid, Urteil, MPU-Pflicht, Sperrfristdauer und realistische Optionen. Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

Grundlegende Einordnung

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis – ein entscheidender Unterschied

Wer beides gleichsetzt, plant falsch. Die Folgen sind fundamental verschieden.

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB ist eine Nebenstrafe: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, der Führerschein wird für ein bis sechs Monate eingezogen. Nach Ablauf kommt er automatisch zurück – ohne Antrag, ohne MPU, ohne Neuerteilung.

Der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist etwas grundlegend anderes. Er ist keine Strafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung – knüpft an die fehlende Fahreignung an. Die Fahrerlaubnis erlischt mit Rechtskraft des Urteils. Danach gibt es keine automatische Rückgabe. Wer wieder fahren will, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen – nach Ablauf einer Sperrfrist, unter Nachweis wiederhergestellter Fahreignung und häufig nach bestandener MPU.

Merkmal Fahrverbot (§ 44 StGB) Entzug Fahrerlaubnis (§ 69 StGB / § 3 StVG)
Charakter Nebenstrafe – zeitlich begrenzt Maßregel – an fehlende Eignung geknüpft
Fahrerlaubnis Bleibt bestehen Erlischt vollständig
Rückgabe Automatisch nach Fristende Nein – Neuerteilung erforderlich
Sperrfrist Keine 6 Monate bis 5 Jahre / dauerhaft
MPU nötig? In der Regel nein Je nach Anlassfall häufig ja
Weiterfahren nach Ablauf Sofort erlaubt Erst nach Neuerteilung – § 21 StVG sonst Straftat
Kritischer Hinweis

Wer nach Ablauf der Sperrfrist ohne vorherige Neuerteilung fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist endet nicht mit der Rückgabe des Führerscheins. Das Recht zu fahren entsteht erst durch die Neuerteilung.

Typische Auslöser

Warum die Fahrerlaubnis entzogen wird – und was dahintersteckt

Die Gründe sind gesetzlich definiert. Nicht jeder Fall ist zwingend – aber viele haben klare rechtliche Konsequenzen.

Strafgerichtliche Entziehung – § 69 StGB

Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der abgeurteilten Tat die Ungeeignetheit ergibt. § 69 Abs. 2 StGB nennt die Regelbeispiele: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei erheblichem Schaden (§ 142 StGB). Bei diesen Delikten wird die Entziehung im Regelfall angeordnet.

Mehr dazu: Entziehung der Fahrerlaubnis – vollständige Erläuterung

 

Alkohol und Cannabis

Ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) ist eine MPU als Voraussetzung für die Neuerteilung gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 FeV). Für Cannabis gilt seit August 2024 § 13a FeV als eigenständige Norm. Wer kein Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren nachweisen kann, verliert die Fahrerlaubnis.

 

Behördliche Entziehung – § 3 StVG, § 46 FeV

Das LABO Berlin kann die Fahrerlaubnis auch ohne Strafurteil entziehen – wenn Eignungsmängel festgestellt werden. Typische Fälle: Drogenkonsum, gesundheitliche Einschränkungen nach Anlage 4 FeV oder acht und mehr Punkte im Fahreignungsregister. Die Behörde muss entziehen – kein Ermessen.

 

Punkte und Probezeit

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister gilt der Inhaber als ungeeignet und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Das ist keine Ermessensentscheidung – das ist gesetzliche Pflicht. Mehr zum Punktesystem und zum Abbau vor der kritischen Grenze: Punkteabbau im Fahreignungsregister

In der Probezeit gelten zusätzliche Regeln: Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verlängern die Probezeit und lösen ein Aufbauseminar aus. Mehr dazu: Probezeit Verlängerung

Sperrfrist läuft – MPU angeordnet – Neuerteilung geplant?

Wir koordinieren alle Schritte: Sperrfristberechnung, MPU-Vorbereitung, Verkürzungsantrag und Neuerteilungsantrag beim LABO Berlin. Kein verlorener Monat durch fehlende Vorbereitung.

Der Weg zurück zum Führerschein

Vom Entzug zur Neuerteilung – vier Phasen, die ineinandergreifen

Wer die Phasen kennt und rechtzeitig plant, verliert keine Zeit.
1
Entzug & Sperrfrist

Urteil rechtskräftig, Fahrerlaubnis erlischt, Sperrfrist beginnt
2
Vorbereitung

MPU vorbereiten, Abstinenz belegen, Nachweise aufbauen
3
Antrag & MPU

6 Monate vor Fristende: Antrag beim Bürgeramt, MPU absolvieren
4
Neuerteilung

LABO Berlin prüft Eignung und erteilt neue Fahrerlaubnis

Zwischen diesen vier Phasen gibt es zusätzliche Optionen: Eine Verkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB kann den Weg deutlich abkürzen – wenn neue Tatsachen zur Fahreignung vorliegen und die Mindestfristen (drei Monate, bei Wiederholung ein Jahr) eingehalten sind. Wann das realistisch ist und was dafür gebraucht wird, erläutern wir auf der Spezialseite

Sofort nach dem Urteil oder Bescheid: Situation einordnen

Wann beginnt die Sperrfrist? Wird vorläufige Entziehung angerechnet? Ist der Bescheid angreifbar? Diese Fragen müssen unmittelbar nach der Entziehung beantwortet werden – bevor Fristen ablaufen. Mehr zu Beginn und Berechnung der Sperrfrist: Sperrfrist Fahrerlaubnis

Während der Sperrfrist: MPU vorbereiten

Wer eine MPU braucht und erst nach Ablauf der Frist damit beginnt, verliert Monate. Abstinenznachweise, verkehrspsychologische Beratung und Nachschulungskurse müssen aufgebaut werden – parallel zur laufenden Frist. Details zur MPU: MPU Anwalt Berlin und MPU vermeiden – wann das möglich ist

Sechs Monate vor Fristende: Antrag stellen

In Berlin wird der Neuerteilungsantrag beim Bürgeramt gestellt – persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beim LABO ist nicht garantiert. Wer sechs Monate vorher beginnt, fährt pünktlich nach Ablauf der Frist wieder legal. Mehr dazu: Wiedererteilung Führerschein Berlin

Optional: Verkürzungsantrag nach § 69a Abs. 7 StGB

Wenn neue Tatsachen zur Fahreignung vorliegen – positives MPU-Gutachten, belegte Abstinenz, verkehrspsychologische Arbeit –, kann das Vollstreckungsgericht die Sperrfrist vorzeitig aufheben. Frühestens nach drei Monaten (bei Wiederholung nach einem Jahr). Das Gericht entscheidet auf Aktenlage. Mehr dazu: Verkürzung der Sperrfrist

Aus der Praxis

Was mit der richtigen Strategie möglich ist

Kein Versprechen – aber ein konkretes Ergebnis, das für sich spricht.

Amtsgericht Eberswalde – Beschluss vom 16. April 2025

Sperrfrist nach schwerem Unfall unter Alkohol: 24 Monate reduziert auf 9 Monate

Ein Mandant hatte unter Alkoholeinfluss einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Das Strafgericht hatte eine Sperrfrist von 24 Monaten verhängt. Rechtsanwalt Faruk Aydin entwickelte gemeinsam mit dem Mandanten eine gezielte Strategie, begleitete ihn durch die notwendigen Maßnahmen – unter anderem die Teilnahme an einem Aufbauseminar – und stellte den Verkürzungsantrag nach § 69a Abs. 7 StGB. Das Amtsgericht Eberswalde beschloss: Die Sperrfrist wird auf 9 Monate verkürzt. 15 Monate früher zurück am Steuer.

Rechtsanwalt Faruk Aydin, Kanzlei Aydin, Berlin · Beschluss liegt im Original vor · Ergebnis kann nicht für andere Fälle garantiert werden

Dieses Ergebnis entstand nicht durch Zufall. Der Verkürzungsantrag war vorbereitet, die Nachweise lagen vollständig vor, und der Antrag wurde zum richtigen Zeitpunkt eingereicht. Was in Ihrem Fall möglich ist, hängt von der konkreten Aktenlage ab.

Rechtsschutzversicherung? Wir prüfen die Eintrittspflicht.

Fahrerlaubnisrechtliche Verfahren werden von einigen Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise gedeckt. Wir übernehmen die Deckungsanfrage – ohne Mehraufwand für Sie.

Die MPU

MPU – die häufigste Hürde auf dem Weg zurück zur Fahrerlaubnis

Die MPU ist kein Selbstläufer. Unvorbereitet scheitern viele – und verlieren damit Monate oder die Fahrerlaubnis endgültig.

Wann die MPU Pflicht ist

Die MPU wird in verschiedenen Konstellationen gesetzlich verlangt oder behördlich angeordnet. Typische Pflichtfälle sind Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille (§ 13 FeV), Drogenkonsum mit fehlender Trennfähigkeit (§ 13a FeV für Cannabis, § 14 FeV für andere Betäubungsmittel), wiederholte Alkoholverstöße und in bestimmten Fällen auch Punktekonstellationen. Ob eine MPU angeordnet werden darf und ob die Anordnung angreifbar ist, erläutert unsere Seite zur MPU Anordnung.

 

Was die MPU entscheidet

Ein positives MPU-Gutachten ist Voraussetzung für die Neuerteilung – wenn die MPU verlangt wurde. Das Gutachten geht zunächst an Sie; Sie entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen. Wer ein negatives Gutachten zurückhält, kann einen neuen Anlauf nehmen – verliert aber Zeit und zahlt erneut. Professionelle Vorbereitung ist deshalb keine Option, sondern Pflicht. Wann und wie die MPU trotz ungünstiger Ausgangslage vermieden werden kann, erklärt unsere Seite zu MPU vermeiden.

Berliner Praxis zur MPU

Das LABO Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der Sperrfrist keine automatische Neuerteilung erfolgt. Die Eignung wird eigenständig geprüft. Wer die MPU ohne Vorbereitung angeht oder den Antrag zu spät stellt, verliert nach Ablauf der Sperrfrist weitere Monate. Die anwaltliche Begleitung bei der MPU umfasst die Einschätzung, ob die Anordnung angreifbar ist, die Koordination des Zeitplans und die Zusammenstellung der richtigen Nachweise. Details: MPU Anwalt Berlin

Berliner Praxis

Führerscheinsachen in Berlin – Behörden, Gerichte, Besonderheiten

Berlin hat eigene Zuständigkeiten und eine eigene Verfahrenspraxis. Das beeinflusst Fristen, Bearbeitungszeiten und Strategie.

LABO Berlin – Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Das LABO ist die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin – zuständig für Entzug, MPU-Anordnung, Sperrfristfragen und Neuerteilung. Der Antrag auf Neuerteilung wird über die bezirklichen Bürgerämter gestellt – persönliche Vorsprache ist Pflicht. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Berlin. Die Gebühr für die Neuerteilung nach Entziehung beträgt aktuell 222,60 Euro.

 

Bearbeitungszeiten realistisch einplanen

Das LABO Berlin gibt keine Garantie zur Bearbeitungsdauer. Wer den Antrag erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist stellt, muss mit Wartezeit rechnen – und fährt möglicherweise erst Wochen nach Fristende wieder legal. Der Antrag kann rechtlich sechs Monate vor Fristablauf gestellt werden. Dieses Fenster sollte genutzt werden.

 

Verwaltungsgericht Berlin

Bei behördlicher Entziehung mit Sofortvollzug ist der Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Berlin der einzige Weg, den Bescheid vorläufig außer Kraft zu setzen. Berliner Verwaltungsgerichte haben in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass bei rechtmäßig angeordneter Begutachtung die Nichtvorlage des Gutachtens ausreicht, um auf fehlende Eignung zu schließen.

 

Strafvollstreckungskammer – Verkürzungsantrag

Anträge auf Verkürzung der Sperrfrist werden beim Vollstreckungsgericht gestellt – in Berlin typischerweise die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Berlin. Das Gericht entscheidet meist auf Aktenlage ohne mündliche Anhörung. Deshalb ist die Qualität der eingereichten Unterlagen entscheidend. Mehr dazu: Verkürzung der Sperrfrist

Zwei Verfahren – eine Strategie

Im Fahrerlaubnisrecht laufen häufig Strafverfahren und Verwaltungsverfahren parallel. Was im Strafverfahren gesagt wird, kann im Verwaltungsverfahren verwendet werden. Was im Verwaltungsverfahren angeordnet wird, beeinflusst den Zeitplan der Neuerteilung. Beide Ebenen müssen strategisch koordiniert werden – eine isolierte Sichtweise auf nur ein Verfahren führt regelmäßig zu Nachteilen.

Über den Autor

Rechtsanwalt Faruk Aydin – Führerschein Anwalt Berlin

Rechtsanwalt Faruk Aydin ist seit 2020 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und vertritt Mandantinnen und Mandanten schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Fahrerlaubnisrecht – insbesondere bei drohendem oder bereits erfolgtem Entzug der Fahrerlaubnis, MPU-Anordnungen, Sperrfristfragen und der Begleitung zur Wiedererteilung.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung im Strafverfahren und im Verwaltungsverfahren gegenüber dem LABO Berlin sowie vor dem Verwaltungsgericht Berlin und der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Berlin. Ziel ist eine realistische Einschätzung der Situation und eine strukturierte Vorgehensweise – ohne falsche Versprechen, aber mit konsequenter Durchsetzung erreichbarer Ziele.

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Auszüge aus echten Google-Bewertungen von Mandanten

Was Mandanten über die Kanzlei Aydin.law sagen

  • Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Unterstützung und Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn Faruk Aydin. Von Anfang an wurde ich professionell, kompetent und freundlich betreut. Mein Anliegen wurde verständlich erklärt, und ich hatte stets das Gefühl, dass ich in guten Händen bin. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle Reaktion auf Fragen und die engagierte Vorgehensweise, die letztendlich zu einem erfolgreichen Ergebnis führte. Ich kann Herrn Aydin uneingeschränkt weiterempfehlen und würde mich jederzeit wieder an ihn wenden. Vielen Dank!

    IOANNIS KARANLIK

  • Ich bin ein Mandant von Herrn Aydın und bin mehr als zufrieden! Ich habe mich schon beim Erstgespräch gut aufgehoben gefühlt. Er ist ein sehr guter, professioneller und verständnisvoller Anwalt mit bester Fachkompetenz!! Er ist jederzeit gut erreichbar und wirklich sehr hilfsbereit. Ich kann Herr Aydın und seine Kanzlei guten Gewissens weiterempfehlen und bin ihm für seine hervorragende Unterstützung sehr dankbar. ☺️

    Öyküm Güreşci

  • Ich kann diesen Anwalt wärmstens empfehlen! Er hat mich in meinem Fall hervorragend unterstützt und immer alle meine Fragen kompetent und geduldig beantwortet. Dank seiner fachkundigen Hilfe habe ich mein Recht durchsetzen können. Seine Professionalität, Zuverlässigkeit und die stets klare Kommunikation haben mich sehr beeindruckt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

    Firas Alshater

  • Sadly I was already involved with another law firm and I wish I found Mr. Aydin sooner! Just the phone conversation already gave me so much clarity and more confidence to go ahead with my case. A strong partner with knowledge you’d wish for by your side during a difficult situation.

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  • Ich hatte einen Arbeitsunfall und habe Klage gegen den LKW-Fahrer eingereicht, der mich angefahren hat und durchgefahren ist. Meine Freunde helfen Herrn Abdur Razzak, der mich Herrn Aydin vorstellt. Er hat mir geholfen, die Entschädigung zu bekommen, und er ist sehr fleißig und sehr intelligent, er hilft mir bei vielen Dingen. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung. Ich würde jedem empfehlen, Herrn Aydin zu konsultieren.

    salman hussain

  • Bin sehr zu Frieden was Herr aydin als Rechtsanwalt alles macht

    Joshy 02

  • Herr Aydin ist ein sehr sympathischer kompetenter Rechtsanwalt der mir in einem Verkehrsrechtsfall super geholfen hat. Ich kann ihn mit bestem Gewissen weiter empfehlen.

    Andreas Ansorge

  • I needed support in 3 different cases. Traffic, rental of real estate and fraud. Lawyer Faruk advised and supported with the 3 cases. I even won them all. It is such a pleasure to work with a competent, transparent and honest lawyer. It really feels safer and I am glad to return to work with Aydin law at any moment....

    Wahid el

  • Einfach der Beste in seinem Job. Ich war schon mehrere Male bei ihm und er hat mein Problem immer gelöst

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  • Ein hoch engagierter, fachlich sehr gut aufgestellter Anwalt, der sich unserem Anliegen angenommen und dieses super bewerkstelligt hat! Wärmstens zu empfehlen! Vielen Dank!

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    aryan nazemian

  • Ich danke Ihnen für Ihre erfolgreiche Verteidigung in meinem Fall und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

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  • Ich denke, er ist mit Abstand der beste Anwalt in Deutschland und einer der nettesten Menschen, die ich je getroffen habe, nur einen Anruf von Ihnen entfernt

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  • Sehr angenehmer Anwalt. Alles hat, wie versprochen, geklappt. Ich bin sehr zufrieden🤗 und werde bei meinem nächsten Anliegen wiederkommen😘.

    Fatih Cetinkaya

  • Herr Aydin hat mir in meinem Fall sehr geholfen Bin mit seiner Arbeit zufrieden.

    Nicolas Schaly

  • Sehr nette und kostenfreie Erstberatung! Ein Anwalt der kompetent und empathisch ist. Empfehle ich gerne weiter.

    Matthias

  • Sehr gut

    Mohanad Almanfi

  • Es ist wirklich nicht mehr selbstverständlich in dieser heutigen Zeit, dass man so kompetent und ehrlich beraten wird. Herr Aydin hat keinen Weg gescheut und er verdient ausschließlich Lob in den höchsten Tönen. Vor Gericht konnte sogar ein besseres Ergebnis erzielt werden, als mein Mann und ich uns erhofft haten. Eine klare Empfehlung und 5 große Sterne ⭐️

    Claudia Warenstein

  • Hat auf meine Anfrage schnell geantwortet. Freundlich und Kompetent. Vielen dank.

    Nico Brandt

  • Sehr freundlich und hilfsbereit,man wird nicht über den Tisch gezogen wie bei manchen anderen Anwälte. Würde es jedem empfehlen der ein Problem hat.

    julia milenkovic

  • Sehr gute und schnelle Beratung erhalten . Kann ich nur weiterempfehlen Hab ein Bußgeldbescheid bekommen und mein Anliegen wurde sehr schnell von Herrn Aydin bearbeitet.

    Sadra.S

  • Sehr gut

    mustafa ozmene.

  • Rechtsanwalt Faruk Aydin hat mir im Verkehrsrecht sehr schnell geholfen. Hätte nicht gedacht, dass alles so schnell gehen würde. Mein alter Anwalt für Verkehrsrecht hat mich nur hingehalten und nichts gebracht. Als Herr Aydin sich der Sache angenommen hat war alles Perfekt. Schnelle Antworten. Immer erreichbar und höflich. Vielen Dank für die Hilfe. Ich kann diesen Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht nur empfehlen. Top. Danke.

    Umut Cano

  • Vertrauensvoll und höflich und ich würde jedem empfehlen, ihn zu besuchen, da er seinen Job gerne macht. Danke Herr Aydin für die Leistung, somit wir gewonnen haben.

  • Sehr kompetente und freundliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen.

    Malik Abo Rashed

  • Sehr kompetente Beratung und super Begleitung durch den gesamten Prozess. Ich bin sehr zufrieden mit der zügigen Bearbeitung meines Anliegens. Alles in allem ein sehr guter Rechtsanwalt.

    G. Kocak

  • Top Anwalt. Professionelle Betreuung und ausgezeichneter Service.nur zum Empfehlen.

    Philipp Gervink

  • Vielen Dank für die kompetente Rechtsberatung. Nach Kontaktaufnahme konnte mir Herr Aydin schnell helfen. Ich kann ihn als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nur empfehlen.

    Marcus Bandt

  • Super! Da ich mein Auto privat verkauft habe und der Käufer der Meinung war das kfz nicht rechtzeitig abzumelden und ein paar Ordnungswidrigkeiten sammelte, musste ich zum aller ersten einen Anwalt beauftragen weshalb ich auch ziemlich aufgeregt war. Bei Herr Aydin habe ich mich schon bei der Erstberatung super aufgehoben gefühlt und mein Anliegen wurde sehr schnell bearbeitet. Zudem wurde ich stets auf dem Laufenden gehalten und mein Problem wurde gelöst.

    M. B.

  • Herr Aydin hat mir eine schnelle und kompetente Beratung zu einem Schaden an einem geliehenen Auto geboten. Abwicklung und Abläufe mit und zwischen ihm und den Beteiligten Parteien liefen super strukturiert und zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten ab. Vielen Dank!

    Sandro Moses

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Häufige Fragen zum Führerscheinrecht

1Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen wie einer Alkoholfahrt ab 1,1 ‰, bei Drogen im Straßenverkehr oder bei einer hohen Punktezahl in Flensburg. Auch wiederholte Verstöße können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung infrage stellt und Maßnahmen ergreift. Wird der Mangel nicht behoben oder verweigert der Verkäufer die Nachbesserung, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Entscheidend ist, dass die formalen Voraussetzungen eingehalten werden.
2Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt und betrifft lediglich die vorübergehende Abgabe des Führerscheins. Nach Ablauf dürfen Sie automatisch wieder fahren. Beim Entzug der Fahrerlaubnis verlieren Sie hingegen das Recht, ein Fahrzeug zu führen. Eine Wiedererteilung muss neu beantragt werden und ist oft an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft.
3Wann muss ich eine MPU machen?
Eine MPU wird häufig bei Alkohol ab 1,6 ‰, bei Drogenkonsum oder bei wiederholten Verkehrsverstößen angeordnet. Die Entscheidung trifft in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde (in Berlin das LABO). Ob eine MPU tatsächlich erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden. Ohne Fristsetzung ist ein Rücktritt meist nicht wirksam. Eine Ausnahme gilt insbesondere bei arglistiger Täuschung oder wenn der Verkäufer die Nachbesserung ernsthaft verweigert. Gerade hier passieren in der Praxis viele Fehler.
4Kann die Sperrfrist verkürzt werden?
Eine Verkürzung der Sperrfrist ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus. Entscheidend ist insbesondere, dass eine positive Prognose hinsichtlich Ihrer Fahreignung besteht. In vielen Fällen kommt es dabei auf eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung an. Beim Privatkauf ist die Gewährleistung häufig ausgeschlossen – es sei denn, es liegt Arglist vor. Die konkrete Vertragsgestaltung ist entscheidend.
5Wann kann ich meinen Führerschein neu beantragen?
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist sinnvoll, da das Verfahren selbst Zeit in Anspruch nehmen kann.Das bedeutet: Es wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer selbst nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Deshalb ist schnelles Handeln besonders wichtig.
6Wie läuft die Wiedererteilung in Berlin ab?
In Berlin erfolgt die Antragstellung über die Bürgerämter, die weitere Prüfung übernimmt das LABO. Je nach Fall müssen zusätzliche Nachweise erbracht werden, etwa ein Sehtest oder – falls angeordnet – eine MPU. Die Dauer des Verfahrens kann je nach Bezirk variieren. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, die oft vom Hersteller oder Händler gewährt wird und eigene Bedingungen hat. Beides wird häufig verwechselt – rechtlich ein entscheidender Unterschied.
7Sollte ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Wichtig ist, dass die Frist von zwei Wochen unbedingt eingehalten wird. In vielen Fällen lohnt sich eine Prüfung, insbesondere wenn Messfehler oder formale Fehler im Verfahren vorliegen. Dazu gehören: erneute Fristsetzung rechtliche Bewertung der Situation ggf. Durchsetzung vor Gericht In vielen Fällen reagieren Verkäufer erst bei anwaltlicher Einschaltung. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, die oft vom Hersteller oder Händler gewährt wird und eigene Bedingungen hat. Beides wird häufig verwechselt – rechtlich ein entscheidender Unterschied.
8Was passiert nach einer Alkoholfahrt?
Nach einer Alkoholfahrt drohen je nach Promillewert unterschiedliche Konsequenzen. Ab 1,1 ‰ liegt in der Regel eine Straftat vor, die mit Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist verbunden ist. Zusätzlich kann eine MPU angeordnet werden. Eigenmächtige Reparaturen können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen. Vor einer Reparatur sollte die rechtliche Situation geklärt werden.
9Was sollte ich jetzt konkret tun, wenn mein Führerschein gefährdet ist?
Wichtig ist, keine vorschnellen Aussagen zu treffen und Fristen einzuhalten. Sichern Sie relevante Unterlagen und lassen Sie Ihren Fall frühzeitig prüfen. Gerade zu Beginn werden häufig Fehler gemacht, die später nur schwer korrigiert werden können. Wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, betrifft dies in der Regel auch die Finanzierung. Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Hier ist eine genaue Prüfung besonders wichtig.
10Wann lohnt sich ein Anwalt für Führerscheinangelegenheiten in Berlin?
In vielen Fällen entscheidet nicht der Vorwurf selbst, sondern der Umgang damit. Eine anwaltliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn ein Fahrverbot droht, die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder eine MPU im Raum steht. Frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Nachteile zu vermeiden. Unsere Erfahrung zeigt: viele Ansprüche sind grundsätzlich durchsetzbar entscheidend ist die richtige Strategie Fehler in der Anfangsphase sind oft nicht mehr korrigierbar Eine frühzeitige Einschätzung schafft Klarheit und vermeidet Risiken. Wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, betrifft dies in der Regel auch die Finanzierung. Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Hier ist eine genaue Prüfung besonders wichtig.

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