Unfall mit Mietwagen – Ihre Rechte, Ihre Pflichten, unsere Hilfe
Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, vertritt Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht!
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Inhaltsverzeichnis
- Was Sie unmittelbar nach einem Unfall mit dem Mietwagen tun sollten
- Wer zahlt den Schaden? – Die drei zentralen Fallgruppen
- Versicherungsschutz beim Mietwagen – Was ist abgedeckt, was nicht?
- Ärger mit dem Autovermieter – Wenn plötzlich Forderungen im Raum stehen
- Wann ist ein Anwalt sinnvoll – und wer übernimmt die Kosten?
- Ihr Fahrplan nach dem Unfall – So handeln Sie richtig
Sie hatten den Unfall? Wir kümmern uns um den Rest!
Was Sie unmittelbar nach einem Unfall mit dem Mietwagen tun sollten
Der erste Schreck ist groß, doch gerade bei einem Mietwagen-Unfall ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren – und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen. Denn was Sie jetzt tun (oder unterlassen), kann später entscheidend sein – auch im Hinblick auf mögliche Forderungen des Vermieters oder einer Versicherung.
Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste – das volle Programm. Auch bei vermeintlich harmlosen Parkremplern ist Vorsicht geboten.
Rufen Sie die Polizei – immer!
Viele Autovermietungen schreiben dies sogar explizit in ihre Mietbedingungen. Ein offizielles Unfallprotokoll kann später der Schlüssel dafür sein, dass Ihnen keine fiktive Schuld angelastet wird. Ohne Polizei verlieren Sie im Zweifel nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern auch jeden Beweisvorteil.
Dokumentieren Sie den Unfall gründlich: Machen Sie Fotos vom Schaden, vom Standort, von beiden Fahrzeugen, vom Kennzeichen des Unfallgegners und – ganz wichtig – von den Papieren der Beteiligten. Halten Sie Namen, Adresse und Versicherung des Unfallgegners fest. Idealerweise nutzen Sie den "Europäischen Unfallbericht", der in vielen Mietfahrzeugen beiliegt.
Kontaktieren Sie den Autovermieter: Meist gibt es eine Notfallnummer, unter der Sie den Schaden melden müssen. Halten Sie Ihre Vertragsnummer bereit. Der Vermieter wird Sie in der Regel anweisen, wie weiter zu verfahren ist – ob das Fahrzeug z. B. stehen bleiben muss, abgeschleppt wird oder weiter genutzt werden kann.
Wir sind Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?
Und wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen? Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Wer zahlt den Schaden? – Die drei zentralen Fallgruppen
Nach einem Unfall mit einem Mietwagen hängt die Frage der Kosten davon ab, wer den Unfall verursacht hat, welche Versicherungen abgeschlossen wurden und wie der Mietvertrag gestaltet ist. Es gibt drei typische Konstellationen:
a) Sie sind nicht schuld – die gegnerische Versicherung haftet
Wenn der Unfall nachweislich von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Schäden. Dazu zählen:
- die Reparaturkosten am Mietwagen,
- die Kosten für ein Ersatzfahrzeug,
- etwaige Ausfallzeiten des Mietwagens und
- gegebenenfalls auch Schmerzensgeld, falls Sie verletzt wurden.
Wichtig: Auch wenn es sich „nur“ um einen Mietwagen handelt – Sie haben das Recht auf vollständige Regulierung des Schadens. In solchen Fällen stehen Ihre Chancen auf eine vollständige Kostenerstattung sehr gut. Dennoch erleben wir in der Praxis immer wieder, dass Autovermieter dennoch versuchen, zusätzliche Forderungen zu stellen – etwa wegen angeblicher Nutzungsausfallzeiten oder Schadenspauschalen. In solchen Fällen lohnt sich anwaltliche Unterstützung.
b) Sie sind (teilweise) schuld – die Kosten werden geteilt
Wenn Ihnen ein Mitverschulden angelastet wird – etwa weil Sie sich nicht an eine Vorfahrtregel gehalten haben oder zu schnell gefahren sind –, kann es sein, dass die Kosten anteilig aufgeteilt werden. Die gegnerische Versicherung zahlt dann nur einen Teil, den Rest müssen Sie selbst übernehmen – oder Ihre eigene Versicherung springt ein, sofern Sie über den Mietwagenanbieter eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
Die genaue Quote richtet sich nach dem Grad des Mitverschuldens – hier kommt es auf Details an. Schon deshalb ist es wichtig, den Unfall sorgfältig zu dokumentieren und nicht vorschnell Aussagen zu treffen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
c) Sie sind selbst schuld – was nun?
Wenn Sie den Unfall allein verschuldet haben, hängt alles an Ihrer Vollkaskoversicherung. Ohne diese müssen Sie für den gesamten Schaden am Mietwagen selbst aufkommen – und das kann teuer werden. Viele Fahrzeuge, die vermietet werden, sind relativ neu und haben einen hohen Wiederbeschaffungswert.
Falls Sie eine Vollkaskoversicherung gebucht haben, übernimmt diese die Reparaturkosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung – häufig zwischen 500 und 1.500 Euro. Diese Selbstbeteiligung wird oft direkt von Ihrer Kreditkarte eingezogen oder mit der Kaution verrechnet.
Achtung: Wichtig zu wissen!
Bei grober Fahrlässigkeit – z. B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss, Rotlichtverstößen oder auch bei besonders unachtsamem Verhalten – kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern. Dann zahlen Sie unter Umständen den vollen Schaden – inklusive möglicher Folgekosten.
Versicherungsschutz beim Mietwagen – Was ist abgedeckt, was nicht?
Viele Mandantinnen und Mandanten gehen davon aus, dass beim Mietwagen „alles versichert“ ist. Das ist ein Irrtum – zumindest dann, wenn man sich nicht genau anschaut, welche Versicherungen tatsächlich abgeschlossen wurden und was diese im Schadenfall wirklich leisten.
Ein kurzer Überblick hilft Ihnen dabei, die typischen Begriffe und Fallstricke zu verstehen – und einzuordnen, ob Ihr Versicherungsschutz im konkreten Fall ausreicht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung – gesetzlich vorgeschrieben, aber nur begrenzt hilfreich
Jedes Mietfahrzeug ist mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet. Diese Versicherung schützt Sie davor, für Schäden aufzukommen, die Sie Dritten zufügen – also z. B. dem anderen Fahrzeug bei einem Unfall, oder Personen, die verletzt wurden.
Wichtig zu wissen:
Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht die Schäden am Mietwagen selbst. Wenn Sie also den Wagen gegen eine Laterne setzen oder bei einem Wendemanöver einen Poller übersehen – ist der Schaden an Ihrem Mietwagen nicht abgedeckt. Hierfür brauchen Sie eine Kaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung – Schutz gegen bestimmte Risiken, aber keine Unfallabsicherung
Teilweise ist bei Mietwagen eine Teilkasko eingeschlossen. Diese deckt in der Regel Schäden durch:
- Diebstahl
- Glasbruch (z. B. Windschutzscheibe)
- Brand
- Hagel, Sturm, Blitz
- Zusammenstoß mit Tieren (z. B. Wildunfälle)
Was sie nicht übernimmt: Schäden durch selbstverschuldete Unfälle. Dafür benötigen Sie eine…
Vollkaskoversicherung – sinnvoller Schutz, aber mit Einschränkungen
Eine Vollkaskoversicherung (oft abgekürzt als CDW oder LDW – Collision Damage Waiver bzw. Loss Damage Waiver) deckt auch eigene Unfall- und Kollisionsschäden am Mietwagen ab. Sie ist dringend zu empfehlen – vor allem, wenn Sie sich im Ausland nicht mit der Rechtslage auskennen oder ein hochwertiges Fahrzeug mieten.
Doch auch hier gilt: Genau hinschauen!
- Meist ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, oft zwischen 500 und 1.500 Euro. Diese zahlen Sie im Schadenfall auf jeden Fall selbst.
- Viele Versicherungen schließen bestimmte Schäden aus, z. B. an Felgen, Reifen, Unterboden oder Dach.
- Grobe Fahrlässigkeit, Alkohol, unerlaubte Nutzung (z. B. Fahrten auf Offroad-Strecken) oder das Überlassen des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer führen zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Zusatzversicherungen – sinnvoll oder überflüssig?
Manche Anbieter (oder Kreditkarten) bieten Zusatzversicherungen an, die z. B. die Selbstbeteiligung im Schadenfall zurückerstatten. Diese Modelle funktionieren wie eine nachträgliche Kostenerstattung: Der Mietwagenanbieter zieht im Schadenfall die Selbstbeteiligung ein – Sie bekommen diese von der Versicherung zurück, wenn Sie alle Unterlagen einreichen.
Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie auf einen günstigen Mietpreis mit hoher Selbstbeteiligung setzen, aber dennoch abgesichert sein möchten.
Tipp vom Anwalt für Verkehrsrecht
Lesen Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen vor der Buchung genau – und fragen Sie im Zweifel lieber beim Vermieter nach. Denn viele Klauseln sind versteckt formuliert und für Laien kaum zu durchschauen.
Rechtsanwalt Faruk Aydin
Ihr Experte im Verkehrsrecht
Ärger mit dem Autovermieter – Wenn plötzlich Forderungen im Raum stehen
Viele unserer Mandanten kommen erst nach dem Unfall zu uns – oft deshalb, weil die Autovermietung plötzlich Geld verlangt, das auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar erscheint. Die häufigsten Probleme: einbehaltene Kaution, hohe Reparaturrechnungen oder pauschale Schadenersatzforderungen.
Dabei gilt: Nicht jede Forderung ist auch berechtigt.
Die Kaution – Sicherheitsleistung mit Missbrauchspotenzial?
Bei fast jeder Mietwagenbuchung wird eine Kaution auf der Kreditkarte geblockt – meist in Höhe der Selbstbeteiligung oder sogar darüber. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit, falls es zu Schäden kommt.
Im Fall eines Unfalls wird die Kaution gerne ganz oder teilweise einbehalten – selbst dann, wenn der Schaden gar nicht eindeutig Ihnen zuzurechnen ist. Einige Anbieter ziehen Beträge ein, ohne konkrete Nachweise vorzulegen oder eine Abrechnung mit Fotos, Gutachten oder Reparaturrechnungen beizufügen.
Was viele nicht wissen:
Der Vermieter darf nicht einfach pauschal Geld einbehalten. Er muss den Schaden nachweisen, dokumentieren und konkret beziffern. Und auch wenn Sie einen Schaden verursacht haben – nur tatsächlich notwendige und angemessen kalkulierte Reparaturkosten dürfen in Rechnung gestellt werden.
Wir erleben regelmäßig Fälle, in denen Mieter für vermeintliche Schäden haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten – etwa kleine Kratzer, die bereits bei der Anmietung vorhanden waren, aber nicht ins Übergabeprotokoll aufgenommen wurden.
Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand des Fahrzeugs bei Abholung und Rückgabe mit Fotos – inklusive Felgen, Dach, Frontschürze und Innenraum.
Überzogene oder fiktive Reparaturkosten?
Ein weiteres häufiges Problem: Fiktive Abrechnungen. Manche Autovermieter rechnen gar nicht die tatsächlichen Reparaturkosten ab, sondern ermitteln einen geschätzten Schadenwert, häufig basierend auf internen Pauschalen oder Gutachten.
Besonders kritisch wird es, wenn:
- keine Reparatur erfolgt ist, aber dennoch Kosten berechnet werden,
- der Schaden offensichtlich bereits vor Ihrer Nutzung entstanden ist,
- Positionen wie "Wertminderung", "Verwaltungskosten" oder "Nutzungsausfall" pauschal hinzugerechnet werden.
Wir prüfen für Sie, ob die angesetzten Kosten zulässig und nachweisbar sind – und setzen uns ggf. mit dem Vermieter oder der Versicherung auseinander. In vielen Fällen lassen sich unberechtigte Forderungen vollständig abwehren oder deutlich reduzieren.
Drohungen mit Inkasso oder Schufa
Leider setzen einige Autovermieter auf Druckmittel: Wer nicht zahlt, erhält schnell Mahnungen, Inkasso-Schreiben oder gar Androhungen eines Schufa-Eintrags.
Wichtig: Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Wenn die Forderung nicht rechtens ist – und das ist häufiger der Fall, als man denkt – haben Sie als Verbraucher Rechte. Wir prüfen die Unterlagen, schreiben den Anbieter an und wehren unzulässige Forderungen konsequent ab.
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?Wir übernehmen die Schadensregulierung!
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Wann ist ein Anwalt sinnvoll – und wer übernimmt die Kosten?
Viele Betroffene zögern zunächst, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – aus Angst vor zusätzlichen Kosten oder weil sie hoffen, das Problem allein lösen zu können. Dabei lohnt sich anwaltliche Unterstützung gerade bei Mietwagen-Unfällen fast immer – und ist in vielen Fällen sogar kostenfrei für Sie.
Bei unverschuldetem Unfall: Die Gegenseite zahlt Ihren Anwalt
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Anwalts – das ist gesetzlich geregelt. In diesem Fall können Sie sich sofort professionelle Unterstützung holen, ohne selbst etwas zahlen zu müssen.
Wir übernehmen für Sie u. a.:
- die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung,
- die Geltendmachung von Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld,
- die Prüfung unberechtigter Forderungen des Autovermieters.
Das verschafft Ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine starke Verhandlungsposition gegenüber professionellen Schadensabteilungen und juristisch geschultem Personal.
Bei Mitverschulden oder Eigenverschulden: Beratung lohnt sich trotzdem
Auch wenn Sie (teilweise) selbst schuld sind, kann sich anwaltlicher Beistand lohnen – denn:
- Viele Forderungen von Autovermietern sind überhöht oder nicht nachgewiesen.
- Versicherer verweigern teils Leistungen mit fragwürdigen Begründungen.
- Ohne klare rechtliche Einschätzung zahlen Sie am Ende womöglich mehr als nötig.
Hier prüfen wir für Sie:
- Besteht überhaupt eine Haftung?
- Ist die angesetzte Selbstbeteiligung rechtmäßig?
- Wurde die Schadenshöhe korrekt berechnet?
- Wurden Ihre Pflichten als Mieter tatsächlich verletzt?
Und falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir in der Regel über diese abrechnen. Gern übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.
Die Gegenseite zahlt Ihren Anwalt
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Sie möchten wissen, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt – und ob Sie selbst zahlen müssen? Wir sagen es Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
Ihr Fahrplan nach dem Unfall – So handeln Sie richtig
Nach einem Unfall mit einem Mietwagen ist es wichtig, schnell, überlegt und rechtssicher zu handeln. Schon kleine Fehler oder Versäumnisse können später zu Streitigkeiten mit dem Vermieter oder Versicherer führen. Mit diesen Schritten sind Sie gut abgesichert:
Schritt 1: Unfallstelle sichern
Stellen Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie die Warnweste über und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck – wie bei jedem Verkehrsunfall. Bringen Sie sich und andere Beteiligte in Sicherheit, bevor Sie sich um die Formalitäten kümmern.
Schritt 2: Polizei rufen – auch bei kleinen Schäden
Auch wenn kein Personenschaden entstanden ist: Rufen Sie die Polizei. In vielen Mietverträgen ist das Pflicht – andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Und: Nur ein offizieller Unfallbericht schützt Sie vor späteren Behauptungen oder Schuldzuweisungen.
Schritt 3: Beweise sichern
Fotografieren Sie alles:
- Die beteiligten Fahrzeuge (auch Detailaufnahmen der Schäden)
- Die Umgebung (z. B. Straßenschilder, Verkehrsführung, Bremsspuren)
- Die Unfallposition aus mehreren Perspektiven
- Die Ausweise, Versicherungsnummern und Kfz-Kennzeichen der Beteiligten
Fragen Sie Passanten, ob sie als Zeugen zur Verfügung stehen, und notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten.
Schritt 4: Vermieter informieren
Kontaktieren Sie den Autovermieter – oft gibt es eine 24-Stunden-Hotline. Informieren Sie ihn über den Unfall und folgen Sie seinen Anweisungen. In manchen Fällen verlangt der Anbieter, dass das Fahrzeug nicht mehr weiterbewegt oder an einem bestimmten Ort abgestellt wird.
Schritt 5: Rückgabe und Protokoll
Geben Sie das Fahrzeug nicht einfach kommentarlos ab. Lassen Sie sich bei der Rückgabe ein Protokoll über den Zustand des Wagens aushändigen – und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen oder was unvollständig ist. Am besten erstellen Sie auch bei der Rückgabe noch einmal eigene Fotos.
Schritt 6: Dokumente aufbewahren & Anwalt kontaktieren
Bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf:
- Mietvertrag
- Unfallbericht der Polizei
- Schriftverkehr mit dem Vermieter
- Fotos und Notizen vom Unfall
- Mahnungen oder Forderungsschreiben
Sobald Sie merken, dass die Sache kompliziert wird – kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Situation, klären, wer haftet, und setzen Ihre Rechte durch.
Ein Unfall mit einem Mietwagen ist unangenehm – keine Frage. Doch wenn Sie wissen, was zu tun ist, und sich frühzeitig Unterstützung holen, lässt sich vieles klären, bevor es teuer oder stressig wird. Ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht: Sie haben Rechte – und müssen nicht jede Forderung akzeptieren.
Wir stehen Ihnen als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht zur Seite – mit klarem Blick auf das Wesentliche, professioneller Durchsetzung Ihrer Ansprüche und dem Ziel, unnötige Kosten, Ärger und rechtliche Risiken von Ihnen fernzuhalten.
Sie müssen das nicht allein regeln. Wir übernehmen das für Sie – schnell, unkompliziert und zuverlässig.
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