Personenschäden und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Wenn Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatten, vertritt Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht!

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden stellt Betroffene vor zahlreiche Herausforderungen – medizinisch, emotional und rechtlich. Neben der Sorge um die Gesundheit kommt schnell die Frage auf: Welche Ansprüche stehen mir zu und wie bekomme ich eine angemessene Entschädigung? Als Geschädigte*r haben Sie das Recht auf umfassenden Schadensersatz. Dazu zählen Schmerzensgeld für erlittene Schmerzen und Leiden sowie Ersatz aller finanziellen Verluste und Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Diese Landingpage gibt Ihnen einen klaren Überblick über alle relevanten Schadenspositionen nach einem Unfall – von Schmerzensgeld über Verdienstausfall bis zu Pflege- und Haushaltskosten. Sie erfahren, worauf es bei der Geltendmachung ankommt, wie Sie Ihre Ansprüche nachweisen und warum kompetente anwaltliche Unterstützung Ihnen hilft, zu Ihrem Recht zu kommen.

Unser Ziel: Sie sollen bestens informiert sein, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung wünschen, stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Empathie zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir kämpfen dafür, dass Sie nach einem Unfall finanziell nicht im Regen stehen.

Sie hatten den Unfall? Wir kümmern uns um den Rest!

Schmerzensgeld – Ausgleich für Schmerz und Leid

Schmerzensgeld ist die Entschädigung für immaterielle Schäden – also für körperliche Schmerzen, seelisches Leid und sonstige Beeinträchtigungen Ihrer Lebensqualität infolge des Unfalls. Sobald Ihre Verletzungen mehr als nur Bagatellen sind (also über leichte Prellungen oder den berühmten „blauen Fleck“ hinausgehen), haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dabei ist es egal, ob die Verletzungen körperlicher Natur sind oder psychischer Art (z.B. ein Unfalltrauma) – beides kann entschädigt werden. Wichtig zu wissen: Bei Arbeits- bzw. Wegeunfällen greift statt einer Schmerzensgeldforderung gegen den Unfallverursacher die gesetzliche Unfallversicherung, die allerdings kein Schmerzensgeld zahlt, sondern nur materielle Schäden abdeckt. In allen anderen Fällen des Straßenverkehrs gilt: Der Verursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss für Ihr Leiden finanziell geradestehen.

 

Bemessung des Schmerzensgeldes: Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell nach den Umständen des Einzelfalls ermittelt. Es gibt keine starre Formel, aber bestimmte Kriterien haben sich in der Rechtsprechung etabliert. Zu den wichtigen Faktoren zählen unter anderem:

 

  • Art und Schwere der Verletzungen: Beispielsweise wird bei einem komplizierten Knochenbruch mehr Schmerzensgeld fällig als bei einer leichten Prellung. Auch typische Unfallverletzungen wie ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule (HWS) werden berücksichtigt – für ein leichtes Schleudertrauma wurden in der Praxis z.B. Schmerzensgelder im unteren vierstelligen Euro-Bereich zugesprochen, bei schweren Verletzungen entsprechend mehr.

 

  • Dauer und Intensität der Schmerzen: Wie lange waren Sie durch Schmerzen beeinträchtigt? Mussten starke Schmerzmittel genommen werden?

 

  • Auswirkungen auf den Alltag: Mussten Sie Ihren Beruf eine Zeit lang aufgeben (Dauer der Arbeitsunfähigkeit)? Gab es bleibende Einschränkungen oder Dauerschäden (z.B. dauerhafte Bewegungseinschränkungen, Narben oder Behinderungen)? Konnte ein Hobby oder Sport nicht mehr ausgeübt werden?

 

  • Alter und Lebenssituation des Verletzten: Ein jüngerer Mensch mit schweren Dauerfolgen erhält oft ein höheres Schmerzensgeld als ein sehr betagter Mensch, einfach weil die Leidenszeit länger andauert und Lebenspläne drastischer durchkreuzt werden.

 

  • Psychische Folgen: Entwickeln sich Angstzustände, Schlafstörungen oder Depressionen infolge des Unfalls? Auch solche seelischen Leiden fließen in die Bewertung ein.

 

Ihr Anwalt wird zur Bezifferung meist auf anerkannte Schmerzensgeldtabellen zurückgreifen, in denen vergleichbare Urteile früherer Gerichte verzeichnet sind. Diese dienen als Orientierung („Welche Summe wurde in ähnlichen Fällen zugesprochen?“), ersetzen aber nicht die individuelle Würdigung Ihres Falls. Kein Fall ist exakt wie der andere, daher wird letztlich eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorgenommen.

 

Zahlung und Durchsetzung: In den meisten Fällen zahlt die gegnerische Versicherung das Schmerzensgeld als Einmalzahlung. Bei extrem schweren Verletzungen mit lebenslangen Folgen kann ausnahmsweise auch eine Schmerzensgeldrente (regelmäßige Zahlungen) in Betracht kommen – etwa bei Querschnittslähmung oder schweren Hirnschäden, wo das Opfer ständig neu mit seinem Leiden konfrontiert ist. Sollte die Versicherung kein angemessenes Schmerzensgeld anbieten, scheuen Sie sich nicht, den Betrag gerichtlich einzuklagen. Gerichte setzen dann eine Summe fest, die alle Aspekte berücksichtigt. Übrigens sind Schmerzensgelder in Deutschland spürbar niedriger als z.B. in den USA – jedoch soll die Summe für Sie fühlbar wiedergutmachen, was Ihnen widerfahren ist.

 

Hinweis: Um Schmerzensgeld zu erhalten, ist es wichtig, ärztliche Atteste und Berichte vorzulegen, die Ihre Verletzungen und Schmerzen dokumentieren. Mehr dazu unten im Abschnitt „Nachweisfragen“.

Wir sind Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?

Und wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen? Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Verdienstausfall – wenn der Lohn ausbleibt

Ein Unfall kann Sie nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell hart treffen – zum Beispiel, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können. Der dadurch entstandene Verdienstausfall ist ebenfalls vom Unfallverursacher zu ersetzen.

 

Für Arbeitnehmer gilt: Ihr Arbeitgeber zahlt im Krankheitsfall normalerweise bis zu 6 Wochen Ihren Lohn weiter (Lohnfortzahlung). In dieser Zeit entsteht Ihnen als Geschädigte*r kein Netto-Verdienstausfall. Aber: Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit länger dauern, erhalten Sie ab der 7. Woche von Ihrer Krankenkasse Krankengeld – in der Regel etwa 70% Ihres Bruttoeinkommens (maximal 90% des Netto). Hier entsteht eine Lücke von rund 30%, die Sie spürbar im Geldbeutel merken. Diese Differenz können Sie als Schaden geltend machen, denn der Unfall hat Ihnen dieses Einkommen praktisch genommen. Ihre Krankenversicherung wird zudem alle von ihr erbrachten Krankengeldzahlungen beim Schädiger selbst zurückfordern, darum kümmern die Versicherungen sich untereinander. Dauert Ihre Genesung sehr lange (über die maximal ~72 Wochen Krankengeld hinaus) oder werden Sie sogar arbeitsunfähig, können Sie den vollen weiteren Verdienstausfall ersetzt verlangen. Grundsätzlich soll Ihnen kein Cent verloren gehen: Sie müssen finanziell so gestellt werden, als hätte der Unfall nicht stattgefunden.

 

Zum ersatzfähigen Erwerbsschaden zählen nicht nur Ihr Grundgehalt, sondern alle Lohnbestandteile, die Ihnen entgangen sind, z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenvergütungen, Schichtzulagen, Prämien, Trinkgelder und sogar entgangene Beförderungschancen oder Karriereschritte, falls relevant. Bei längerfristigen Einschränkungen sind auch Nachteile in der Rentenversicherung zu berücksichtigen (wenn Sie z.B. weniger in die Rentenkasse einzahlen konnten, was Ihre Rente schmälert, muss dieser Verlust ausgeglichen werden).

 

Fairerweise müssen aber auch einige Ersparnisse angerechnet werden, die Sie möglicherweise hatten, weil Sie nicht arbeiten konnten. Klingt paradox, aber denken Sie z.B. an ersparte Fahrkosten (kein Arbeitsweg während der Krankschreibung), erspartes Kantinen-Essen oder nicht benötigte Arbeitskleidung. Solche Positionen rechnet die gegnerische Seite an, um den tatsächlichen Schaden zu ermitteln.

 

Für Selbständige und Freiberufler gestaltet sich die Berechnung eines Verdienstausfalls komplexer. Hier wird im Grunde ein fiktiver Geschäftsverlauf betrachtet: Wie hätte sich Ihr Einkommen entwickelt, wenn der Unfall nicht passiert wäre? Oft wird ein Sachverständiger herangezogen, um Umsatz- und Gewinnausfälle greifbar zu machen. Selbstverständlich müssen Sie auch hier den tatsächlichen Schaden nachweisen (z.B. anhand betrieblicher Auswertungen, Auftragsbüchern oder Vergleichszeiträumen). Da die Zukunft aber ungewiss ist, kommen Ihnen Beweiserleichterungen zugute – man erwartet keine 100% genaue Prognose, wohl aber schlüssige Anhaltspunkte. Unsere Erfahrung zeigt: Gerade für Selbständige ist anwaltliche Unterstützung essentiell, um keinen Verdienstausfall liegenzulassen.

💡 Tipp vom Anwalt:

Viele Mandanten wissen nicht, dass auch Selbstständige und Freiberufler Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls haben – sofern sie diesen schlüssig nachweisen können. Halten Sie deshalb unbedingt Rechnungen, Aufträge oder Absagen von Kunden fest. Je besser Ihre Ausfallzeiten dokumentiert sind, desto höher ist die Chance, dass Sie den kompletten Verdienstausfall erstattet bekommen.

Haushaltsführungsschaden – wenn der Haushalt liegen bleibt

Viele Unfallopfer merken erst nach einiger Zeit, dass sie selbst mit Verletzungen, die nicht direkt beruflich relevant sind, erhebliche Einschränkungen im Alltag haben. Ein typisches Beispiel ist der Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie durch die Unfallverletzungen Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, entsteht ein ersatzfähiger Schaden. Schließlich müssten Sie entweder jemanden engagieren oder Angehörige müssen einspringen, um Haushaltstätigkeiten zu erledigen, die Sie sonst selbst gemacht hätten.

 

Zum Haushalt zählen alle Tätigkeiten, die zur Haushaltsführung notwendig sind, zum Beispiel: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen und bügeln, Geschirr spülen, Aufräumen, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger. Können Sie solche Aufgaben unfallbedingt gar nicht oder nur teilweise erledigen, darf der finanzielle Wert dieser Einschränkung vom Schädiger ersetzt werden.

 

Die Berechnung richtet sich danach, wie groß Ihr Haushalt ist und wie stark Sie beeinträchtigt sind. Dabei spielen Faktoren mit wie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (Singlehaushalt vs. Familie mit Kindern), ob es einen aufwendigen Garten gibt, ob Sie bisher Hauptverantwortliche*r für den Haushalt waren und in welchem Umfang Sie jetzt ausfallen. Auch ein Krankenhausaufenthalt wirkt sich aus – während Sie stationär behandelt werden, fällt z.B. in einem Singlehaushalt kaum Aufwand an (weil Sie ohnehin nicht zuhause sind), wohingegen bei einer fünfköpfigen Familie mit Haus und Garten schnell beträchtliche Unterstützung nötig wird, wenn die haushaltsführende Person ausfällt.

 

Zur Bezifferung wird oft folgendermaßen vorgegangen: Man ermittelt zunächst den Prozentsatz Ihrer Einschränkung bei der Haushaltsführung (bezogen auf das, was Sie vorher im Haushalt geleistet haben). Dann wird geschätzt, wie viele Stunden pro Woche Sie wegen der Verletzung nicht mehr leisten können. Diese Stunden multipliziert man mit einem angemessenen Stundenlohn für Haushaltshilfen (z.B. dem ortsüblichen Satz einer Reinigungskraft). Heraus kommt ein Euro-Betrag pro Woche oder Monat, den der Schädiger zahlen muss. Übrigens spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich eine Haushaltshilfe engagiert haben oder vielleicht Ihr Ehepartner vieles übernimmt: Auch fiktive Kosten sind ersatzfähig. Das heißt, selbst wenn Ihre Familie oder Freunde unentgeltlich helfen, muss der Unfallgegner den Wert dieser Hilfe in Geld ersetzen. Man soll Sie schließlich so stellen, als hätten Sie sich Hilfe eingekauft.

Tipp vom Anwalt für Verkehrsrecht

In der Praxis können auf diese Weise erhebliche Summen zusammenkommen – gerade bei schweren Verletzungen und langen Ausfallzeiten. Mehrere tausend Euro sind keine Seltenheit, in Extremfällen können Haushaltsführungsschäden sogar fünfstellig werden. Wichtig: Halten Sie möglichst fest, welche Tätigkeiten Sie nicht erledigen konnten und wie das aufgefangen wurde. Ihr Anwalt wird mit Ihnen gemeinsam den Umfang genau ermitteln und gegenüber der Versicherung durchsetzen.

Rechtsanwalt Faruk Aydin

Ihr Experte im Verkehrsrecht

Heilbehandlungskosten – alle medizinischen Kosten erstattet

Bei Verletzungen entstehen fast immer Heilbehandlungskosten: Arztbesuche, Krankenhaus, Operationen, Medikamente, Physiotherapie, Rehabilitation und vieles mehr. In Deutschland übernimmt die Krankenkasse (gesetzlich oder privat) zunächst die meisten dieser Kosten. Aber auch hier gilt: Letztlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Behandlungskosten tragen. Ihre Krankenkasse wird sich das Geld vom Unfallverursacher zurückholen (das passiert im Hintergrund durch sog. Regress, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen).

 

Wichtig für Sie: Sämtliche Zuzahlungen, die Sie selbst leisten mussten, bekommen Sie ersetzt. Das umfasst zum Beispiel die gesetzliche Zuzahlung pro Medikament oder Therapiesitzung, Eigenanteile für Hilfsmittel, die Krankenhaus-Tagegeldpauschale etc. Auch wenn Sie privat versichert sind und vielleicht in Vorkasse gehen mussten, können Sie diese Auslagen vom Schädiger zurückverlangen. Bewahren Sie daher alle Rechnungen, Quittungen und Rezepte sorgfältig auf. Dazu zählen auch Gebühren für Physiotherapie, Massagen, Psychotherapie oder alternative Heilmethoden, sofern ärztlich verordnet oder plausibel zur Genesung beigetragen.

 

Zusätzlich zu den eigentlichen Behandlungskosten entstehen oft Nebenkosten, die ersatzfähig sind. Dazu gehören Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien (Kilometergeld für Autofahrten oder Tickets für Bus/Bahn), Parkgebühren am Krankenhaus, Ausgaben für spezielle Ernährung (wenn z.B. vom Arzt verordnet) oder Pflegekosten (siehe nächster Abschnitt). All diese Positionen fasst man unter dem Begriff „vermehrte Bedürfnisse“ oder Mehrbedarf zusammen – es sind Kosten, die ein Gesunder nicht hätte, die aber durch die Verletzung notwendig werden. Der Schädiger muss auch diese Mehrkosten tragen.

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?
Wir übernehmen die Schadensregulierung!

Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Zuzahlungen, Fahrtkosten und Pflegekosten – der „Kleinkram“ summiert sich

Nach einem schweren Unfall kommen oft viele kleinere Ausgaben auf Sie zu, die in Summe erheblich werden können. Denken Sie an Taxi- oder Fahrtkosten, um zur Arztpraxis, zur Physiotherapie oder zur Reha zu gelangen, an Parkscheine, an Zuzahlungen für Medikamente, Schienen oder Spezialschuhe, an extra Verbandsmaterial für zuhause oder an Kosten für eine Haushaltshilfe oder Pflegeperson, wenn Sie sich selbst nicht versorgen konnten.

 

Besonders Pflegekosten können ins Gewicht fallen. Benötigen Sie vorübergehend (oder auf Dauer) Hilfe bei der Grundpflege, beim Anziehen, Duschen, Essen etc., dann entstehen Kosten – entweder in Form von professionellen Pflegediensten oder als fiktiver Wert, wenn Angehörige Sie gepflegt haben. Auch hier gilt: jede notwendige Assistenz infolge des Unfalls ist erstattungsfähig. Oft zahlt die Pflegeversicherung bei erheblichen Beeinträchtigungen ein Pflegegeld; dennoch bleibt der Unfallverursacher schadenersatzpflichtig. Selbst wenn die Pflegekasse etwas leistet, kann das zusätzlich geltend gemacht werden (die Sozialversicherungsträger holen sich ggf. ihren Anteil vom Schädiger). Für Sie heißt das: Keinen Aufwand scheuen, alles auflisten! Schreiben Sie z.B. ein Pflegetagebuch oder notieren Sie, wie viele Stunden am Tag jemand Ihnen helfen musste. Der Ersatz bemisst sich meist nach dem üblichen Stundensatz einer Pflegekraft multipliziert mit den geleisteten Stunden.

 

Zögern Sie nicht, auch scheinbar geringe Beträge einzufordern – jede Quittung zählt. Ein einzelner Taxibeleg über 15 Euro wirkt klein, aber mehrere davon ergeben schnell ein paar hundert Euro. All das ist Ihr gutes Recht.

Die Gegenseite zahlt Ihren Anwalt

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten. Sie möchten wissen, ob sich anwaltliche Hilfe lohnt – und ob Sie selbst zahlen müssen? Wir sagen es Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Ersatz beschädigter Hilfsmittel – wenn Brille & Co. zu Bruch gehen

Bei einem Verkehrsunfall werden oft nicht nur Menschen und Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, sondern auch persönliche Gegenstände. Brillen, Hörgeräte, orthopädische Einlagen, Helme, Spezialschuhe, Kleidung oder sogar elektronische Geräte (Handy, Laptop) – was auch immer Sie am Körper tragen oder mit sich führen und was durch den Unfall kaputtgeht, muss ersetzt werden. Diese Sachschäden an persönlichen Gegenständen sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.

 

Wichtig ist hier vor allem der Nachweis, dass der Schaden vom Unfall herrührt. Lassen Sie daher solche Gegenstände möglichst direkt nach dem Unfall vom Gutachter oder der Polizei mit aufnehmen oder machen Sie selbst Fotos. Bewahren Sie defekte Teile (z.B. die zerbrochene Brille) auf und reichen Sie Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Neuanschaffung ein. Sie haben Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Beispiel: Wird Ihre hochwertige Gleitsichtbrille im Unfall zerstört, darf die Versicherung nicht einfach einen Pauschalbetrag für ein einfaches Gestell zahlen – sie muss die Kosten für eine vergleichbare neue Brille übernehmen. Gleiches gilt für Prothesen, Hörgeräte oder medizinische Geräte – hier geht es oft um hohe Summen, aber selbstverständlich zählen sie zum Schaden. Zerstörte Kleidung wird zum Zeitwert ersetzt, bei hochwertigen Stücken lohnt es sich, den Anschaffungswert und das Alter darzulegen.

Dauerschäden und Spätfolgen – den Blick in die Zukunft richten

Manche Verletzungen heilen leider nicht vollständig aus. Dauerschäden oder Spätfolgen eines Unfalls können Ihre Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen – und auch finanzielle Folgen haben. Daher ist es wichtig, vorausschauend zu denken, wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

 

Dauerhafte Beeinträchtigungen können vielfältig sein: vielleicht bleibt eine gewisse Bewegungsunfähigkeit zurück, chronische Schmerzen, eine Narbe, ein versteifter Gelenk oder auch psychische Traumata, die immer wieder aufbrechen. In solchen Fällen muss das Schmerzensgeld oft höher angesetzt werden, um auch das künftige Leid mit abzudecken. Außerdem kommen mögliche zukünftige Kosten ins Spiel: Müssen Sie z.B. in einigen Jahren mit Folgeoperationen rechnen? Benötigen Sie auf Dauer Physiotherapie oder Medikamente? Müssen Ihr Zuhause oder Auto behindertengerecht umgebaut werden? Solche „vermehrten Bedürfnisse“ auf Dauer (z.B. ein Rollstuhl, ein Treppenlift, laufende Arzneimittelkosten) fallen ebenfalls unter den Ersatzanspruch.

 

Ein weiterer Punkt: Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sollte der Dauerschaden dazu führen, dass Sie dauerhaft weniger arbeiten können oder früher in Rente gehen müssen, ist das ein zukünftiger Verdienstausfall. Diesen sollte man bei der Regulierung berücksichtigen – entweder durch eine Kapitalabfindung (eine höhere Einmalzahlung, die die künftigen Verluste ausgleicht) oder durch eine Rentenzahlung. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt, denn die Versicherung wird zukünftige Schäden gerne gering rechnen. Ein guter Anwalt argumentiert mit Gutachten und Statistiken, um Ihre Zukunft ausreichend abzusichern.

 

Wichtig: Lassen Sie sich nicht zu früh auf eine abschließende Entschädigung ein, solange das Ausmaß der Spätfolgen nicht absehbar ist. In komplizierten Fällen dauert es mitunter viele Monate, bis ärztlich beurteilt werden kann, ob und welche Dauerschäden bleiben. Es besteht die Möglichkeit, zunächst einen Schmerzensgeldvorschuss zu verlangen, wenn die Regulierung sich hinzieht, damit Sie finanziell nicht warten müssen. Eine endgültige Einigung (oft in Form eines Abfindungsvergleichs) sollte aber erst erfolgen, wenn Klarheit über Ihren Gesundheitszustand herrscht. Andernfalls riskieren Sie, auf spät auftretenden Problemen sitzenzubleiben.

Sie hatten den Unfall? Wir kümmern uns um den Rest!

Nachweisfragen – Dokumentation ist das A und O

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, benötigen Sie Beweise und Nachweise für alle geltend gemachten Schäden. Je besser Sie dokumentieren, desto einfacher wird die Regulierung. Achten Sie insbesondere auf Folgendes:

 

  • Ärztliche Atteste und Berichte: Lassen Sie jede Verletzung und jedes Symptom ärztlich dokumentieren. Holen Sie sich Atteste über Ihre Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibungen) und Abschlussberichte von Krankenhaus oder Reha. Darin sollten Diagnosen, Behandlungsverlauf und verbleibende Einschränkungen stehen. Diese Unterlagen sind Grundlage für die Berechnung von Schmerzensgeld und Dauerfolgen.

 

  • Quittungen und Rechnungen: Sammeln Sie lückenlos alle Belege – von Apothekenquittungen über Taxirechnungen bis zu Privatarztrechnungen und Kassenbons für spezielle Nahrungsergänzungsmittel, die der Arzt empfohlen hat. Jeder Euro, den Sie nachweislich ausgegeben haben, kann erstattet werden.

 

  • Fahrtenbuch: Notieren Sie sämtliche Fahrten im Zusammenhang mit dem Unfall (z.B. 8 Fahrten á 20 km zur Physiotherapie). Sie können pauschal Kilometergeld verlangen (in der Regel 0,30 € pro Kilometer) oder ÖPNV-Tickets geltend machen.

 

  • Haushalts- und Pflegetagebuch: Falls relevant, führen Sie Buch darüber, welche hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Sie nicht erledigen konnten und wer dafür wie lange eingesprungen ist. Ebenso bei Pflege: Halten Sie fest, wann und wobei Sie Hilfe brauchten. Solche Aufzeichnungen helfen, den Haushaltsführungsschaden und Pflegeaufwand schlüssig darzulegen.

 

  • Fotos und Gutachten: Fotografieren Sie Verletzungen (z.B. sichtbare Wunden, Narben, Gipsverbände) sowie beschädigte Gegenstände. Bei schweren Verletzungen kann ein medizinisches Gutachten sinnvoll sein, um Langzeitauswirkungen zu bewerten. Ihr Anwalt weiß, wann ein Gutachten angebracht ist und wird es bei Bedarf veranlassen.

 

Gerade die gegnerische Versicherung wird gründliche Nachweise verlangen, bevor sie zahlt. Denn leider kommt es auch vor, dass Schäden übertrieben oder gar simuliert werden – ein guter Nachweissatz nimmt solchen Argumenten den Wind aus den Segeln. Mit einer sauberen Dokumentation untermauern Sie die Forderungen und beschleunigen die Regulierung.

Umgang mit der gegnerischen Versicherung – Vorsicht vor Fallen

Nach einem Unfall mit Personenschaden haben Sie es meist mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tun. Diese wird von Ihnen Berichte und Belege anfordern – schließlich soll sie am Ende zahlen. Beachten Sie hierbei: Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, deren Ziel es ist, Zahlungen so gering wie möglich zu halten. Entsprechend freundlich aber bestimmt wird der Sachbearbeiter versuchen, die Angelegenheit für die Versicherung günstig abzuschließen.

 

Typische Situationen im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung: Man bietet Ihnen schon früh eine pauschale Entschädigung an, eventuell noch bevor alle Folgen absehbar sind. Oder man fragt sehr detailliert nach Ihrem Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder stellt Suggestivfragen, die später gegen Sie verwendet werden könnten („Geht es Ihnen schon wieder besser? Können Sie wieder etwas arbeiten?“). Seien Sie hier äußerst vorsichtig. Geben Sie nur gesicherte Informationen heraus und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen. Insbesondere sogenannte Abfindungserklärungen, mit denen Sie gegen Zahlung einer Summe auf alle weiteren Ansprüche verzichten, sollten Sie niemals ohne juristische Prüfung unterschreiben.

 

Bedenken Sie: Die Versicherung hat Profis, die jeden Tag mit solchen Fällen zu tun haben. Als Laie läuft man Gefahr, berechtigte Ansprüche zu vergessen oder ungewollt zu klein anzusetzen. Auch Verzögerungstaktiken sind nicht selten – Anfragen bleiben liegen, Zahlungen ziehen sich hin. Lassen Sie sich davon nicht zermürben.

 

Der sicherste Weg ist, die Kommunikation der Versicherung in die Hände eines Anwalts zu legen. Sobald eine Anwaltskanzlei Sie vertritt, geht die Versicherung meist deutlich zielgerichteter vor, denn sie weiß, dass nun auf Augenhöhe verhandelt wird. Ihr Anwalt kennt die Kniffe der Versicherer und wird unberechtigte Kürzungen oder Versuche, Sie abzuspeisen, abwehren.

 

Kurz gesagt: Bewahren Sie sich im direkten Umgang mit der gegnerischen Versicherung Freundlichkeit, aber bleiben Sie zurückhaltend mit Aussagen. Lassen Sie sich nicht drängen. Sie haben das Recht, in Ruhe alle Folgen abzuwarten und Ihre Ansprüche vollständig zu beziffern – notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Fazit: Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen und setzen Sie ihn durch

Personenschäden nach einem Verkehrsunfall umfassen weit mehr als nur das unmittelbare medizinische Leid. Vom Schmerzensgeld über Verdienstausfall bis zu Pflege- und Haushaltskosten – Sie haben Anspruch auf umfangreiche finanzielle Wiedergutmachung.

 

Nutzen Sie diese Rechte! Mit unserer Unterstützung brauchen Sie sich um die komplizierten Details nicht zu sorgen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Gesundheit – wir kümmern uns um den Rest.

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie nach dem Unfall schnell wieder nach vorn schauen können – ohne auf Ihren Schäden sitzenzubleiben. Wir sind für Sie da!

So einfach funktioniert es:
Warum Sie uns kontaktieren sollten!

Kostenfreier Erstkontakt

Unverbindlich & ortsunabhängig

Ohne Kanzleitermin möglich

Digitale Abwicklung

Durchgehende Betreuung vom Anwalt


    Kontaktieren Sie uns
    Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Verfügung. Für direkte Anfragen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail.